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Haus mit Wärmepumpe

Neues Heizungsgesetz 2026: Was die GEG-Reform für Ihren Hausbau bedeutet

Celine Hausenstein
Aktualisiert am 6. Mai 2026
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Mit dem Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 nimmt die GEG-Reform Gestalt an: Das Bundeswirtschaftsministerium hat erstmals konkrete Stufen der Bio-Treppe, einen niedrigeren Primärenergiefaktor für Strom und einen neuen Referenzstandard vorgelegt. Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Ihre Heizungswahl, Förderung und Bauplanung bedeutet – und welche Punkte noch offen sind.

Wer ein Haus bauen möchte, wünscht sich vor allem eines: Planungssicherheit. Das gilt besonders für die Heizungswahl, die Energiekosten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die schwarz-rote Koalition hatte am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Inzwischen ist das Vorhaben einen entscheidenden Schritt weiter: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 5. Mai 2026 den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in die Ressortabstimmung gegeben. Damit gibt es erstmals konkrete Zahlen statt politischer Absichtserklärungen.

Für private Bauinteressierte sind diese Inhalte relevant, weil sie die Spielregeln bei der Heizung im Neubau und beim energetischen Standard konkretisieren. Wichtig zur Einordnung: Der Referentenentwurf ist noch kein geltendes Recht. Es folgen die Verbändeanhörung, der Kabinettsbeschluss und das Bundestagsverfahren – Änderungen sind also weiterhin möglich. Was bisher konkret feststeht und was das für Ihre Bauentscheidung bedeutet, ordnen wir in diesem Artikel sachlich ein.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Das Wichtigste in Kürze

  • Das BMWE hat am 5. Mai 2026 den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in die Ressortabstimmung gegeben.

  • Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen entfällt – an ihre Stelle treten eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote und eine schrittweise steigende „Bio-Treppe“ ab 2029 (10 % / 15 % / 30 % / 60 %).

  • Fossile Heizungen (Gas, Öl) bleiben im Neubau grundsätzlich möglich – aber steigende CO₂-Preise und Brennstoffauflagen machen sie langfristig teurer.

  • Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt im Entwurf von 1,8 auf 1,5 – das verbessert die bilanzielle Bewertung von Wärmepumpen.

  • Union und SPD haben sich am 30. April 2026 auf eine Heizkostenbremse für Mieter geeinigt: Vermieter und Mieter teilen sich die Kosten erneuerbarer Brennstoffe sowie ab 2028 Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten zu je 50 Prozent.

  • Bis das GModG in Kraft tritt, gilt die heutige 65-Prozent-Pflicht weiter. Sie greift in Großstädten ab über 100.000 Einwohnern, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt; der entsprechende Stichtag wurde per Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben (Vier Monate Puffer, damit die Regel nicht greift, kurz bevor sie durch das GModG abgeschafft wird).

  • Die Förderung klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen besteht laut Eckpunktepapier mindestens bis 2029 weiter (aktuell bis zu 70 % Zuschuss für Heizungstausch im Bestandsgebäude).

  • Wärmepumpe und ein guter energetischer Standard bei Neubau & Sanierung bleiben für viele Bauprojekte langfristig die wirtschaftlich und regulatorisch robustere Entscheidung.

  • Entscheidend ist nicht allein der Anschaffungspreis: Baufamilien sollten Betriebskosten, Förderung, CO₂-Preisentwicklung und Wiederverkaufswert in die Gesamtkalkulation einbeziehen.

Was wurde politisch vereinbart? Vom Eckpunktepapier zum Referentenentwurf

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatten sich nach langen Verhandlungen am 24. Februar 2026 auf zentrale Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Mit dem Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 liegen nun konkrete Paragrafen vor.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wegfall der 65-Prozent-Regel: Die bisher geltende Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wird abgeschafft. Die entsprechenden Paragrafen (71 bis 71p sowie 72 GEG) sollen gestrichen werden.

Freie Heizungswahl: Eigentümerinnen und Eigentümer sollen künftig wieder alle Heizungsarten einbauen dürfen – auch reine Gas- oder Ölheizungen. Die Koalition spricht von mehr Technologieoffenheit und Eigenverantwortung.

Grüngasquote und „Bio-Treppe“ – Stufen jetzt festgelegt: Statt die Pflicht beim Hausbesitzer anzusetzen, sollen Energielieferanten ab 2028 eine Grüngas- bzw. Grünheizöl-Quote erfüllen. Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen zudem einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (z. B. Biomethan, synthetisches Gas, verschiedene Wasserstoffarten) nutzen. Die Stufen der „Bio-Treppe“ stehen mit dem Referentenentwurf erstmals fest: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Förderung bleibt erhalten: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll laut Eckpunktepapier bis mindestens 2029 fortgeführt werden. Wer beim Modernisieren einer Bestandsimmobilie auf klimafreundliche Heizsysteme wie eine Wärmepumpe setzt, kann weiterhin Zuschüsse beantragen.

Mieterschutz – Heizkostenbremse vereinbart: Union und SPD haben sich am 30. April 2026 auf einen Mieterschutzmechanismus geeinigt – bislang der zentrale Streitpunkt. Mieter und Vermieter sollen sich die Kosten erneuerbarer Brennstoffe (Bio-Treppe) zu je 50 Prozent teilen; ab 1. Januar 2028 werden auch Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten hälftig aufgeteilt. Eine Härtefallklausel für unsanierte Gebäude mit niedrigen Mieten wird noch erarbeitet.

Zeitplan – Stand Mai 2026: Der Referentenentwurf läuft seit 5. Mai 2026 in der Ressortabstimmung. Anschließend folgen die Länder- und Verbändeanhörung sowie der Kabinettsbeschluss. Das Bundeswirtschaftsministerium hält am Ziel fest, das Gesetz möglichst noch 2026 in Kraft zu setzen. Das parlamentarische Verfahren mit Bundestagslesungen und Bundesratsbeteiligung steht aber weiter aus.

Hinweis zur Einordnung

Die hier beschriebenen Punkte basieren auf dem Stand des Referentenentwurfs vom 5. Mai 2026 sowie den Eckpunkten der Koalitionsfraktionen vom 24. Februar 2026. Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind Änderungen möglich. Rechtsverbindliche Vorgaben ergeben sich erst mit der Verabschiedung des Gesetzes.

Was der Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 konkretisiert

Mit dem Referentenentwurf liegen erstmals belastbare Zahlen statt politischer Eckpunkte vor. Für Bauinteressierte sind vor allem fünf Punkte relevant:

Bio-Treppe: Konkrete Stufen bis 2040

Wer ab Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biomethan, grüner Wasserstoff, Bioöl u. a.) einsetzen. Der Entwurf legt diesen Pfad jetzt verbindlich fest:

Tabelle: Stufen der sogenannten Bio-Treppe
Jahr Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

Quelle: Referentenentwurf GModG (§ 43 GModG-E), Stand 5. Mai 2026, Öko-Zentrum NRW.

Erfüllungsoptionen: Solarthermie und Wärmepumpen-Hybrid

Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe lässt sich bis Ende 2034 alternativ auch durch Solarthermie erfüllen. Bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung entfällt die Beimischungspflicht ganz. Das gibt Eigentümerinnen und Eigentümern Spielraum, gerade in den ersten Jahren nach Inkrafttreten.

Primärenergiefaktor Strom sinkt von 1,8 auf 1,5

In Anlage 4 des GModG wird der Primärenergiefaktor für Strom von bisher 1,8 auf 1,5 gesenkt. Der Faktor bewertet, wie viel nicht-erneuerbare Primärenergie für eine Kilowattstunde Endenergie aufgewendet werden muss – je niedriger, desto besser fällt die rechnerische Bilanz aus. Strombetriebene Heizsysteme wie die Wärmepumpe schneiden im Energieausweis und bei der Effizienznachweisrechnung dadurch günstiger ab. Hintergrund ist der weiter steigende Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Strommix.

Baubares Referenzgebäude bei 55 Prozent

Der Entwurf führt ein neues, sogenanntes „baubares Referenzgebäude“ auf dem Niveau von 55 Prozent des bisherigen Vergleichsmaßstabs ein. Das Referenzgebäude dient als energetischer Bewertungsmaßstab für jeden Neubau – jedes geplante Haus wird damit verglichen. Sollte dieser Punkt im Gesetz erhalten bleiben, müsste die KfW-Effizienzhaus-Förderlogik neu kalibriert werden, da sie aktuell auf dem bisherigen Referenzgebäude aufbaut. Wichtig: Die KfW-Konditionen sind Stand Mai 2026 unverändert. Wer aktuell einen Antrag plant, sollte direkt auf der KfW-Seite den geltenden Stand prüfen.

Nullemissionsstandard ab 2030

Im Einklang mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) führt der Entwurf den Nullemissionsstandard ein: ab 1. Januar 2028 für öffentliche Neubauten, ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten. Wer aktuell für 2027 oder später plant, sollte diesen Stichtag im Blick behalten – ab 2030 dürfen Neubauten im Betrieb keine fossilen Treibhausgasemissionen mehr verursachen.

Hinweis: Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude (gestaffelte Primärenergie-Obergrenzen ab 2030) sind ebenfalls Teil des Entwurfs, betreffen aber Nichtwohngebäude und sind für private Bauherrinnen und Bauherren in der Regel nicht relevant.

Was bedeutet die Reform für Bauinteressierte?

Die angekündigte Technologieoffenheit kann zunächst psychologisch entlastend wirken: Wer ein Haus plant, muss sich nicht mehr zwingend auf eine bestimmte Heizungstechnologie festlegen. Das kann gerade in der frühen Planungsphase Druck nehmen.

Allerdings bedeutet mehr Wahlfreiheit nicht automatisch, dass jede Option gleich wirtschaftlich oder zukunftssicher ist. Die entscheidende Frage für Bauleute lautet nicht „Was ist erlaubt?“, sondern „Was rechnet sich über die gesamte Nutzungsdauer meines Hauses?“ Denn die Rahmenbedingungen sprechen weiterhin eine deutliche Sprache:

Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt kontinuierlich. Ab 2027 greift der europäische Emissionshandel für den Gebäudesektor, der den Preis marktbasiert deutlich erhöhen könnte – Expertinnen und Experten rechnen mit 80 bis 300 Euro pro Tonne CO₂ (Quelle: Quarks WDR Wissenschaftsredaktion, 07.02.2025). Das verteuert den Betrieb fossiler Heizungen spürbar und dauerhaft.

Hinzu kommt die geplante Grüngasquote: Auch wer eine Gasheizung einbaut, wird ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher – und in der Regel teurerer – Brennstoffe beziehen müssen. Branchenverbände und Wirtschaftsinstitute weisen darauf hin, dass Biogas und grüner Wasserstoff auf absehbare Zeit knapp und kostenintensiv bleiben. So sieht das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) Wasserstoff und synthetisches Methan als zu knapp und teuer für den breiten Einsatz im Heizungskeller. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezweifelt, dass grüne Gase ohne Mehrkosten in ausreichender Menge bereitgestellt werden können (Quelle: WirtschaftsWoche/dpa, 25.02.2026).

Was gilt für Bestandsimmobilien?

Für bestehende Gebäude gilt: Bis zum Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes bleiben die bisherigen Regelungen des GEG in Kraft. Das bedeutet, dass die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch weiterhin greift, sobald die jeweilige Kommune einen Wärmeplan vorgelegt hat. Der ursprünglich für den 1. Juli 2026 geplante Stichtag in Großstädten (über 100.000 Einwohner) wurde durch Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 um vier Monate auf den 1. November 2026 verschoben. Hintergrund: Das Bundeskabinett wollte vermeiden, dass die 65-Prozent-Pflicht zunächst in Kraft tritt und kurz darauf vom GModG wieder abgeschafft wird. In kleineren Kommunen gilt der ursprüngliche Stichtag Mitte 2028 unverändert. Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden; eine generelle Austauschpflicht besteht nicht.

Mit den neuen Regelungen würde sich das Bild ändern: Statt der 65-Prozent-Regel sollen auch im Bestand die Grüngasquote und die Bio-Treppe gelten. Wer dann eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, müsste ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Gleichzeitig steigt der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe weiter an – das betrifft vor allem ältere, weniger effiziente Gebäude mit hohem Verbrauch.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsimmobilien heißt das: Eine energetische Sanierung der Gebäudehülle in Kombination mit dem Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem lohnt sich langfristig weiterhin auch finanziell – erst recht, wenn Sie die aktuell noch verfügbare Förderung von bis zu 70 Prozent beim Heizungstausch nutzen. Auch wer ein älteres Haus kaufen möchte, sollte den energetischen Zustand und die voraussichtlichen Heizkosten sorgfältig prüfen, da sie den wirtschaftlichen Wert der Immobilie zunehmend beeinflussen.

Heizungswahl richtig einordnen: Mehr als nur der Anschaffungspreis

Bei der Heizung zählt nicht nur, was die Anlage in der Anschaffung kostet. Für eine fundierte Entscheidung sollten Bauleute verschiedene Faktoren berücksichtigen:

Anschaffungskosten vs. Betriebskosten: Eine Gasheizung ist in der Anschaffung häufig günstiger als eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung. Doch bei den laufenden Kosten dreht sich das Bild oft: Eine Wärmepumpe arbeitet hocheffizient und nutzt Umweltwärme, sodass der Energieverbrauch deutlich geringer ausfällt. Über eine typische Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren können niedrigere Betriebskosten den höheren Einstiegspreis mehr als ausgleichen.

Energiepreisentwicklung: Fossile Brennstoffe unterliegen steigenden CO₂-Abgaben und volatilen Weltmarktpreisen. Strom für Wärmepumpen lässt sich hingegen zunehmend über eigene Photovoltaikanlagen ergänzen – das reduziert die Abhängigkeit von externen Preisschwankungen. Reduzierte Netzentgelte für Wärmepumpen (§ 14a EnWG), der dauerhafte Wegfall der EEG-Umlage sowie der aktuelle Bundeszuschuss zu den Netzentgelten 2026 vergünstigen das Heizen mit einer Wärmepumpe zusätzlich.

Förderfähigkeit: Klimafreundliche Heizsysteme werden bei der Sanierung einer bestehenden Heizanlage derzeit mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Diese Förderung ist laut den aktuellen Eckpunkten mindestens bis 2029 gesichert. Fossile Heizungen erhalten keine vergleichbare Förderung. Im Neubau hingegen erfolgt die Förderung indirekt über zinsvergünstigte Kredite im Rahmen der KfW-Programme „Klimafreundlicher Neubau" – hier zählt der energetische Gesamtstandard des Gebäudes.

Regulatorische Sicherheit: Auch wenn der Referentenentwurf mehr Flexibilität verspricht: EU-Vorgaben wie die Ökodesign-Richtlinie und die Gebäuderichtlinie (EPBD) setzen weiterhin auf eine Verringerung fossiler Energieträger im Gebäudesektor. Wer heute fossil investiert, geht ein gewisses Risiko ein, dass künftige Regulierungen Nachrüstungen oder Umstellungen erfordern.

Wiederverkaufswert: Immobilien mit effizienter, klimafreundlicher Technik sind am Markt zunehmend gefragt. Ein guter Energieausweis und niedrige Heizkosten können den Wert einer Immobilie langfristig positiv beeinflussen.

Warum Wärmepumpen oft die zukunftsfähige Wahl sind

Unabhängig von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung gibt es gute Gründe, warum die Wärmepumpe im Neubau und meist auch im Bestand besonders gut funktioniert – ohne dass sie pauschal für jedes Projekt die einzig richtige Lösung sein muss:

Neubauten verfügen in der Regel über eine gut gedämmte Gebäudehülle und oft Flächenheizungen (z. B. Fußbodenheizung). Das sind ideale Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe, da sie bei niedrigen Vorlauftemperaturen besonders effizient arbeitet. Moderne Geräte erreichen Jahresarbeitszahlen von 3 bis über 5 – das bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme erzeugt werden.

Ein weiterer Vorteil: Die Wärmepumpe lässt sich hervorragend mit einer Photovoltaikanlage kombinieren. Wer den Strom für die Heizung teilweise selbst produziert, senkt die Betriebskosten zusätzlich und erhöht die energetische Unabhängigkeit. Auch die Kombination mit Solarthermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder Batteriespeichern ist möglich und wird im Neubau zunehmend zum Standard.

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Die Wärmepumpe war 2025 laut Branchendaten erstmals das meistverkaufte Heizsystem in Deutschland. Rund 299.000 Geräte wurden abgesetzt – ein Zuwachs von 55 % gegenüber dem Vorjahr (Quelle: BDH-Absatzstatistik 2025 / ZDFheute, 31.01.2026). Das zeigt, dass sich viele Bauleute und Eigentümer bereits heute bewusst für diese Technologie entscheiden.

Wärmepumpe auch in Bestandsimmobilien meist sinnvoll

Auch bei Bestandsimmobilien kann eine Wärmepumpe eine sinnvolle Option sein – und das häufiger, als viele annehmen. Praxiserhebungen des Fraunhofer ISE zeigen, dass Wärmepumpen auch in älteren Gebäuden mit konventionellen Heizkörpern effizient arbeiten können – die untersuchten Anlagen erreichten Jahresarbeitszahlen von 2,6 bis 5,4 und stießen rund 64 Prozent weniger CO₂ aus als vergleichbare Gasheizungen (Quelle: Fraunhofer ISE, Projekt „WP-Qualitätssicherung im Bestand", Abschlussbericht Oktober 2025).

Voraussetzung: die Anlage ist fachgerecht dimensioniert und ein hydraulischer Abgleich wird durchgeführt. Eine vollständige Sanierung der Gebäudehülle ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich, verbessert aber die Effizienz und senkt die Betriebskosten zusätzlich. Für den Heizungstausch im Bestand stehen derzeit attraktive Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten über die KfW-Förderung zur Verfügung, was die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert.

Wichtig: Die Eignung einer Wärmepumpe hängt immer vom konkreten Projekt ab – Grundstücksgröße, Bodenbeschaffenheit, Gebäudekonzept und persönliche Anforderungen spielen eine Rolle. Eine fachkundige Planung gemeinsam mit Ihrem Baupartner ist unverzichtbar.

Warum sich ein höherer energetischer Standard beim Neubau lohnt

Neben der Heizungswahl verdient auch der energetische Standard des Gebäudes Aufmerksamkeit. Eine besser gedämmte Gebäudehülle, hochwertige Fenster und eine durchdachte Haustechnik kosten in der Errichtung zwar etwas mehr – rechnen sich aber häufig über die Lebensdauer des Gebäudes:

Niedrigere Verbrauchskosten: Ein Haus mit höherem Energiestandard benötigt weniger Energie zum Heizen und Kühlen. Das spart Monat für Monat Betriebskosten – unabhängig davon, ob Sie mit Strom, Gas oder einem anderen Energieträger heizen.

Planungssicherheit bei Energiekosten: Je geringer der Energiebedarf des Gebäudes, desto weniger sind Sie von künftigen Preissteigerungen bei Strom oder fossilen Brennstoffen betroffen.

Wohnkomfort: Gut gedämmte Häuser bieten ein gleichmäßigeres Raumklima, weniger Zugluft und ein angenehmeres Wohngefühl – im Winter wie im Sommer.

Werterhalt und Förderung: Besonders energieeffiziente Neubauten können u.a. über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ zinsvergünstigte Kredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Außerdem sind energieeffiziente Immobilien auf dem Wiederverkaufsmarkt zunehmend gefragt.

Ob und wie schnell sich die Mehrinvestition amortisiert, hängt vom konkreten Projekt, den gewählten Maßnahmen und den individuellen Rahmenbedingungen ab. Wir empfehlen eine seriöse Kosten-Nutzen-Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus mit einer Energie-Effizienz-Expertin.

Praxisnahe Orientierung: Welche Fragen Sie jetzt klären sollten

Unabhängig davon, wie der finale Gesetzestext aussehen wird – diese Punkte helfen Ihnen, Ihre Heizungsentscheidung im Neubau auf eine solide Grundlage zu stellen:

  • Wie hoch ist der voraussichtliche Wärmebedarf meines geplanten Hauses? (Abhängig von Größe, Dämmstandard, Standort)
  • Welches Grundstück habe ich – und welche Heizungsoptionen kommen infrage? (Erdwärme, Luft-Wärme, Fernwärme, Gasanschluss)
  • Was kostet mich die gewählte Heizung nicht nur in der Anschaffung, sondern über 20–25 Jahre Betrieb? (Lebenszykluskosten)
  • Welche Förderungen kann ich aktuell nutzen – und wie könnten sich diese verändern?
  • Ist eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach sinnvoll und kombinierbar?
  • Welchen energetischen Standard möchte ich erreichen – und welche Mehrkosten stehen welchen Einsparungen gegenüber?
  • Wie gut bin ich gegen zukünftige gesetzliche Änderungen, steigende CO₂-Preise und Energiepreisschwankungen abgesichert?
  • Habe ich eine unabhängige Energieberatung eingeholt?
Tipp für Baufamilien

Lassen Sie sich nicht allein von Anschaffungspreisen leiten. Eine unabhängige Energieberatung kann helfen, die wirtschaftlichste Lösung für Ihr konkretes Projekt zu finden – und wird häufig sogar gefördert.

Was noch offen ist – und warum das Ihrer Planung nicht im Weg stehen muss

Mit dem Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 ist das Vorhaben einen großen Schritt weiter, aber noch kein geltendes Recht. Es folgen die Verbändeanhörung, der Kabinettsbeschluss und das Bundestagsverfahren mit drei Lesungen. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regelungen des GEG weiter.

Klar ist seit dem 30. April 2026, dass es eine Heizkostenbremse für Mieter geben wird – Vermieter und Mieter teilen sich die Kosten erneuerbarer Brennstoffe sowie ab 2028 Gasnetzentgelte und CO₂-Kosten zu je 50 Prozent. Die Härtefallklausel für unsanierte Gebäude mit niedrigen Mieten wird derzeit ausgearbeitet.

Offene Fragen betreffen unter anderem die genauen Details der Grüngas-/Grünheizölquote, mögliche Anpassungen der KfW-Förderbedingungen (besonders im Hinblick auf das neue baubare Referenzgebäude) und die vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Auch der genaue Inkrafttretensfahrplan steht erst nach dem Bundestagsverfahren fest.

Für Bauinteressierte bedeutet das: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Die Grundlogik bleibt bestehen – wer heute auf Energieeffizienz und klimafreundliche Technik setzt, trifft in den allermeisten Fällen eine Entscheidung, die sich unabhängig von der späteren gesetzlichen Ausgestaltung auszahlt. Konkrete Einzelfallberatung durch Fachleute bleibt dabei unersetzlich.

Fazit: Zukunftssicher bauen trotz politischer Bewegung

Die geplante GEG-Reform bringt mehr Flexibilität bei der Heizungswahl – das kann für Bauleute zunächst entlastend wirken. Doch die wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ändern sich dadurch nicht grundlegend: Steigende CO₂-Preise, die Bio-Treppe und EU-Vorgaben machen fossile Heizsysteme langfristig teurer und unsicherer. Gleichzeitig stärkt der Referentenentwurf mit einem niedrigeren Primärenergiefaktor für Strom und der Möglichkeit der Wärmepumpen-Hybridheizung die Position klimafreundlicher Lösungen.

Wer bei Hausbau oder Sanierung auf eine Wärmepumpe in Kombination mit einer gut gedämmten Gebäudehülle setzt, trifft in vielen Fällen eine Entscheidung, die sich durch niedrigere Betriebskosten, attraktive Förderung und hohe Regulierungssicherheit auszeichnet. Das gilt besonders im Neubau, wo die technischen Voraussetzungen optimal sind.

Unser Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Hauskonzepte und Heizsysteme, nutzen Sie die verfügbaren Beratungsangebote und treffen Sie Ihre Entscheidung auf Basis der Gesamtkosten über die Lebensdauer Ihres Hauses. In unserer Haussuche finden Sie passende Anbieter und Konzepte – kostenlos und unverbindlich. So bauen Sie zukunftssicher – egal, wie der Gesetzestext am Ende genau aussieht.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche oder energietechnische Beratung im Einzelfall dar. Die beschriebenen Inhalte basieren auf dem Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Stand der Informationen: 6. Mai 2026.

Redaktioneller Hinweis: Artikel erstmalig veröffentlicht am 26. Februar 2026, zuletzt überarbeitet am 6. Mai 2026.

Häufige Fragen zum neuen Heizungsgesetz

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