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Solarpflicht: Was bedeutet das Gesetz?

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Ab Januar 2023 gilt in der Bundeshauptstadt das Berliner Solargesetz für alle Neubauten und Dachsanierungen sowohl für Bauherr:innen als auch für Eigentümer:innen. Mit Sicherheit wird Berlin nicht das einzige Bundesland bleiben, in dem Sie sich in der Zukunft die Frage stellen werden: Solarpflicht – Was bedeutet das für mich und welche Optionen habe ich?

Wenn Sie konkret erfahren möchten, was die Solaranlagen-Pflicht für Sie und Ihr Hausprojekt bedeutet, dann sind Sie hier genau richtig. Denn wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, in Zukunft im Einklang mit den Vorgaben der Solarpflicht zu bauen.

Wozu gibt es die Solaranlagen-Pflicht und was bedeutet das für mich?

Am 17. Juli 2021 hat das Abgeordnetenhaus in Berlin das Gesetz der Solarpflicht beschlossen, welches am 01.01.2023 in Kraft treten wird, um das Solarpotenzial auf Berlins Dächern zu nutzen, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und, aufgrund des Ausbaus von Photovoltaikanlagen, neue Perspektiven für Innovation und Wachstum zu schaffen. Das Ziel ist es, bis 2045 zum Erreichen der Klimaneutralität beizutragen und mit nachhaltiger erneuerbarer Energie die lokale Wirtschaft anzukurbeln.

Das Berliner Solargesetz ist ab Januar 2023 für Eigentümer:innen von nicht öffentlichen Gebäuden (Neubauten) vorgesehen; genauso gilt die Solaranlagen-Pflicht bei Dachsanierung, wenn das betreffende Dach wesentlich erneuert oder umgebaut wird. Jeder Neubau, ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, der mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche aufweist, muss ab dem 31. Dezember 2022 eine Solaranlage mit einplanen.

Für Sie heißt das: Sehen Sie eine Solaranlage fest für Ihr Projekt vor!

Wie groß muss eine entsprechende Solaranlage sein?

Das SolarG Bln besagt, dass alle öffentlichen und nichtöffentlichen Gebäude mit einer Größe von über 50 Quadratmetern von der Solarpflicht betroffen sind. Bei der Berechnung der Dachfläche ist bei Neubauten die Bruttodachfläche relevant. Dafür wird das Produkt von Breite und Länge inklusive Dachüberstand zusammengerechnet und Fenster oder Ähnliches nicht abgezogen.

Für Photovoltaikanlagen gilt, dass mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Gebäudes abgedeckt werden muss. Das bedeutet, dass für 30 % der Dachfläche eine Solaranlagen-Pflicht besteht.

Alternativen zur Photovoltaikanlage: Solarthermie

Sollten Sie keine Photovoltaikanlage wünschen, hat das Gesetz ebenfalls eine Alternative festgelegt, die zur Erfüllung der Solarpflicht akzeptiert wird. Eigentümer:innen können statt einer Photovoltaikanlage eine Solarthermieanlage wählen. Ob diese auf Dächern oder an Fassaden angebracht werden soll, ist in Einzelfällen zu klären. In manchen Fällen kann es sogar interessant sein, eine Kombination aus beiden Anlagen in Erwägung zu ziehen.

Fazit

Hauseigentümer:innen und Bauherr:innen in Berlin werden in Zukunft in jedem Fall bei Neubau oder Dachsanierung die Photovoltaik-Pflicht in ihrem Projekt berücksichtigen und 30 % der geplanten Dachfläche mit Solaranlagen versehen müssen , falls Solarthermie nicht in Frage kommt. Doch so gehen Sie einen wesentlichen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, und können fortlaufend Heiz- und Stromkosten sparen. Nicht zuletzt existieren diverse Förderprogramme zur Kompensation der Solarpflicht, welche Sie, genau wie alle Formulare, die Sie für die Anträge benötigen, auf berlin.de finden.

Photovoltaikanlage oder Solarthermie – Was ist für mich das Richtige?

Sollten Sie sich jetzt diese Frage stellen, dann lesen Sie unseren Artikel zum Vergleich beider Möglichkeiten.

Wo Solaranlagen noch zur Pflicht werden oder bereits sind

  • Baden-Württemberg: Seit Anfang 2022 gilt hier bei Neubauten die Solarpflicht für Wohngebäude und ‘grundlegende’ Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
  • Bayern: Es gilt eine Solaranlagen-Pflicht für Gewerbedächer.
  • Bremen: Bis 2030 sollen auf allen Dächern Solaranlagen montiert sein – bei Neubauten und späteren Dachsanierungen ist Photovoltaik Pflicht!
  • Hamburg: Ab 2023 gilt die Solarpflicht für alle Neubauten, ab 2025 auch für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
  • Niedersachsen: Ab 2023 gilt eine Solaranlagen-Pflicht für Gewerbedächer.
  • Schleswig-Holstein: Seit 2022 gilt das Solargesetz für Nicht-Wohngebäude.

Ausnahmen von der Solaranlagen-Pflicht bei Dachsanierung & Neubau:

  • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter, besondere Härtefälle oder auch Häuser, deren Dach ungeeignet sind, können von der Solarpflicht befreit werden.
  • Die Solaranlagen-Pflicht entfällt ebenfalls, wenn die Installation aufgrund von zum Beispiel Denkmalschutzrecht oder in Einzelfällen technisch unmöglich oder unvertretbar ist, wenn die Bruttodachfläche eines Neubaus aus zwingenden Gründen ausschließlich nach Norden ausgerichtet werden kann oder die Bruttodachfläche eines Bestandsgebäudes ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist.
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