Wärmepumpe vor Haus

Gebäudeenergiegesetz 2024: Das neue Heizungsgesetz

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Seit dem 1. Januar gilt die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – 2024 sind also überarbeitete Vorgaben zum nachhaltigen Heizen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien in Kraft getreten. Für den Austausch konventioneller Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundliche Optionen lassen sich deshalb jetzt attraktive Förderungen beantragen. Zielsetzung des umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bekannten Regelwerks ist eine langfristig CO2-neutrale, preisgünstige und verlässliche Wärmeversorgung – ab 2045 komplett ohne fossile Brennstoffe. Der Übergang soll jedoch schrittweise erfolgen, und verschiedene Übergangsfristen erleichtern die Umstellung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes 2024.

Doch welche Regelungen beinhaltet das GEG 2024 nun konkret? Was muss bei Neubauten und Bestandsimmobilien beachtet werden? Welche Heizungsarten sind zukünftig zulässig? Und welche Fördermittel sind im neuen Heizungsgesetz vorgesehen?

Was ändert sich im GEG 2024?

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 stellt eine Erweiterung des bestehenden GEG dar und ergänzt dieses um folgende Vorgabe: Neu installierte Heizungsanlagen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Dementsprechend kommt das neue Heizungsgesetz vorerst hauptsächlich bei Neubauten zur Anwendung, allerdings auch nur innerhalb von Neubaugebieten. Denn bei Neubauten in Baulücken und auch bei Bestandsobjekten greifen die gesetzlichen Neuerungen frühestens ab 2026.

Das Gebäudeenergiegesetz: Inhalt, Hintergründe & weitere Grundinformationen

Somit können Besitzer:innen von Bestandsobjekten oder Baufamilien außerhalb von Neubaugebieten ihre Entscheidung für eine neue Heizung unter Einbezug der lokalen Wärmeplanung treffen. Denn die Kommunen müssen deutschlandweit bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) definieren, wo in den kommenden Jahren Wärmenetze oder auch CO2-neutrale Gasnetze fortentwickelt werden. Konkret bedeutet dies für

Grafik zum GEG 2024

GEG 2024: Heizungsaustausch meist sinnvoll

Auch wenn das neue Heizungsgesetz in vielen Fällen auch jetzt noch den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung zulässt, empfiehlt es sich dennoch fast immer, schon aktuell eine Heizanlage mit erneuerbaren Energien zu wählen. Nicht nur tragen Sie so zum Klimaschutz bei, sondern es lohnt sich auch finanziell. Neben staatlichen Fördermöglichkeiten sprechen steigende CO2-Preise und der obligatorische Umstieg auf Biomethan bzw. Wasserstoff ab 2029 für eine umweltfreundlichere Heizung.

Wie lange darf ich meine Heizung noch betreiben?

Entgegen der manchmal kontrovers geführten Diskussion untersagt das Gebäudeenergiegesetz 2024 keineswegs, eine bereits eingebaute und funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung zu betreiben oder reparieren zu lassen.

Ausschließlich im Falle eines Totalschadens sind Sie ab dem 30. Juni 2026 verpflichtet, entweder eine klimafreundliche Heizung zu installieren oder Ihr Haus an ein Wärmenetz anzuschließen. Auch hier bestehen Übergangsfristen und Härtefallregelungen.

Ab 2045 sind dann keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr erlaubt. Übrigens: Schon vor der Novelle des GEG 2024 mussten Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen ausgetauscht werden, außer es handelte sich beispielsweise um Brennwertkessel.

Fördermöglichkeiten im neuen Heizungsgesetz

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 geht mit verschiedenen Fördermaßnahmen für Bestandsimmobilien im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) über die KfW einher. Wer beispielsweise im Einklang mit dem GEG seine Gasheizung 2024 gegen eine klimaneutrale Heizanlage tauscht, profitiert von Zuschüssen und – bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro – von zinsvergünstigten Darlehen.

So erhalten Sie für den Einbau eines umweltfreundlichen Heizsystems eine Grundförderung von 30 % der Kosten und bis einschließlich 2028 den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % obendrauf.

Wer maximal 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr bezieht, kann mit zusätzlichen 30 % Bonus rechnen.

Außerdem ist beim neuen Heizungsgesetz die Wärmepumpe Trumpf, denn diese bringt noch einmal 5 % Extra-Förderung mit sich.

Besonders effiziente Heizungen mit Biomasse wie eine Pelletheizung werden mit einem Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro belohnt.

Eine Kombination verschiedener Zuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu 70 % der Kosten für eine Heizung mit erneuerbaren Energien ist möglich.

Die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) wiederum hilft Ihnen, die Beratung durch eine Energieeffizienz-Expertin zu finanzieren.

Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen des GEG 2024

Eine ausführliche Übersicht über alle Förderoptionen bei energieeffizienten Neubauten oder Sanierungen finden Sie auf unserer Seite zu Energiesparhäusern unter dem Punkt Förderungen. Tipp: Kombinieren Sie bei Modernisierungsmaßnahmen den über die KfW bezuschussten Austausch einer alten Heizung mit Fördermitteln für weitere Sanierungsarbeiten über das Bundesamt für Wirtschaft & Ausführkontrolle (BAFA).

Was passiert, wenn meine Heizung 2024 kaputt geht?

Was besagt nun beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz, wenn eine Gasheizung 2024 endgültig die Funktion einstellt? Kann man eine Gas- oder Ölheizung nicht mehr reparieren, muss diese innerhalb von fünf Jahren gegen ein Heizsystem mit 65 % erneuerbaren Energien ausgewechselt werden. Bei Gas-Etagenheizungen, die in eine zentrale Wärmeversorgung umgewandelt werden, kommen noch weitere acht Jahre Übergangsfrist hinzu. Auch bei Vertragsabschluss mit einem Wärmenetzbetreiber über einen Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von maximal zehn Jahren darf bis zu diesem Zeitpunkt noch eine neue oder gebrauchte Gasheizung als Übergangslösung genutzt werden. Unter Umständen können Ausnahmen wegen unbilliger Härte von dieser Regelung beantragt werden.

Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

Grundvorgabe des GEG 2024 für eine Heizung ist der Betrieb mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien unabhängig von der verwendeten Technologie. Folgende Optionen stehen Ihnen als Baufamilie oder Immobilienbesitzer:in zur Verfügung:

Fern- oder Gebäudewärmenetz

Bei kommunalen Wärmenetzen kommen diverse erneuerbare Energiequellen zum Einsatz, ebenso wie Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren.

Wärmepumpe

Nicht nur bei Neubauten, auch bei Bestandsobjekten repräsentiert die Wärmepumpe eine der vorteilhaftesten Heizoptionen. Denn Wärmepumpen funktionieren größtenteils mit der kostenlos vorhandenen Wärme aus Erde, Luft, Wasser oder Abwasser.

Solarthermie

Solarthermie als Heizsystem genügt in unseren Breitengraden meist nicht allein, um den Wärmebedarf eines Hauses gänzlich zu decken, kann aber im Rahmen des Heizungsgesetzes mit anderen umweltfreundlichen und zur Zeit auch noch konventionellen Heizsystemen gekoppelt werden.

Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung

Bei noch nicht ausreichend gedämmten Bestandsgebäuden können als Ergänzung für eine Wärmepumpe für besonders kalte Tage im Winter Öl- oder Gasheizung oder auch eine Biomasseheizung dienen, sofern die Hybrid-Wärmepumpe 65 % der Heizenergie bereitstellt. Kombinieren Sie Solarthermie und einen traditionellen Heizkessel, müssen Sie zusätzlich zur von der Solaranlage gelieferten Heizwärme die Differenz zu 65 % an erneuerbaren Energien beziehen.

Stromdirektheizung

Weist Ihr Eigenheim eine besonders effektive Wärmedämmung auf, so bieten sich auch Stromdirektheizungen wie Infrarotheizungen an, auch in Hinblick auf den wachsenden Anteil von Ökostrom im Netz.

Biomasseheizung

Zwar beruht eine Holz- oder Pelletheizung auf nachwachsenden Rohstoffen, diese sind allerdings trotzdem limitiert, nur bedingt nachhaltig zu produzieren und unterliegen sehr wahrscheinlich in Zukunft Preissteigerungen. Eine Biomasseheizung lohnt sich daher eher bei Bestandsgebäuden, für die keine anderen gangbaren Alternativen etwa aufgrund des Denkmalschutzes bestehen.

Gasheizung mit erneuerbaren Gasen

Laut Gebäudeenergiegesetz ist die Gasheizung 2024 ebenfalls eine Option, wenn Sie zu mindestens 65 % mit Biomasse wie nachhaltigem Biomethan oder biogenem Flüssiggas oder auch Wasserstoff betrieben wird. Beachten Sie hierbei allerdings die begrenzte Verfügbarkeit genau wie die relativ hohen Kosten.

Auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 erlaubt den Einbau von Gasheizungen, die auf die vollständige Nutzung von Wasserstoff umgestellt werden können, zum Teil auch nach 2028. Als Übergangslösung dürfen diese Heizungen weiterhin mit Erdgas arbeiten, wenn etwa die kommunale Umrüstung des Gasnetzes auf Wasserstoff sicher geplant ist.

Häufige Fragen zum Gebäudeenergiegesetz 2024

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