Finanzielle Hilfen für Bauherren während der Corona-Krise
Die eigenen vier Wände zu verlieren, gehört aktuell zu den größten Ängsten vieler Bauherren. Eine ungewisse Zukunft belastet das geplante Bauprojekt sehr. Vor allem wenn das Haushaltseinkommen durch plötzliche Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gefährdet ist, bangen Hausbesitzer und Bauherren um das eigene Zuhause. Doch wie können Sie Ihr Haus in Krisenzeiten absichern und welche Förderungen stehen Ihnen zur Verfügung?
Finanzielle Belastungen durch Verzögerungen der Bauarbeiten
Durch Verzögerungen auf der Baustelle können für Bauherren hohe Kosten anfallen. Kann beispielsweise der Einzugstermin nicht eingehalten werden, muss die Miete für eine Wohnung weiterhin gezahlt werden, während die ersten Tilgungsraten des Kredites schon fällig werden können. Diese Doppelbelastung ist nicht einfach zu bewerkstelligen. Auch durch den mit der Bank vereinbarten Bereitstellungszins entstehen Kosten. In beiden Fällen hilft es das Gespräch mit dem Ansprechpartner in der Bank zu suchen. Gerade jetzt sind die Banken dazu angehalten, kulant zu reagieren und die Bereitstellungszinsen zu senken oder die bereitstellungszinsfreie Zeit zu verlängern. Auch Tilgungsraten können für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden.
Ehrliche Kommunikation wählen
Egal ob beim Umgang mit Ihrer Bank oder Ihrer Baufirma - sprechen Sie Ihre Bedenken und Ängste ehrlich an und erklären Sie Ihre Situation. Gerade in Zeiten einer solchen Krise können Sie so auf die Unterstützung Ihrer Partner zählen.
Kredit abbezahlen trotz Corona - der Staat hilft!
Durch das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Corona-Gesetz können Kredite von Kreditnehmern vorübergehend für drei Monate ausgesetzt werden. Vorausgesetzt wird hierbei, dass der Kredit vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurde und dass die Corona-Pandemie nachweislich für Einnahmeausfälle gesorgt hat. Im Laufe der drei Monate fallen für den Kreditnehmer auch keine Verzugszinsen an. Um von dem Gesetz Gebrauch zu machen, müssen Kreditnehmer nachweisen, dass durch die Corona-Pandemie der momentane Lebensunterhalt inklusive der Kredittilgung nicht mehr zumutbar ist.
Staatliche Hilfe - Der Lastenzuschuss
Wie auch als Mieter, haben Sie als Bauherr unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Wohngeld - in diesem Fall dem Lastenzuschuss. Diese Leistung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und erfordert dann einen Folgeantrag.
Wie hoch der Lastenzuschuss für Sie ausfällt, und ob Sie überhaupt Anspruch haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- Gesamteinkommen des Haushalts
- Höhe der Belastungen durch den Baukredit (Tilgung und Zinsbelastung)
Zudem werden neben den reinen Kreditzahlungen auch Bewirtschaftungskosten von 36 Euro je Quadratmeter je Jahr berücksichtigt. Hierzu gehören Betriebs- und Instandhaltungskosten. Beantragt werden kann der Lastenzuschuss bei Ihrem zuständigen Wohngeldamt.