Hausbau Lexikon

Vollgeschoss

Ein Vollgeschoss ist die nutzbare Fläche einer Wohnebene in einem Gebäude - privat oder gewerblich - mit einer festgelegten Mindest- und Maximalhöhe. Diese Werte können zwischen den Bundesländern abweichen. Der Begriff definiert nach § 20 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Räume einer Ebene im Haus, um die Summe der zulässigen Geschosszahl zu errechnen. Diese wiederum fließt als entscheidender Faktor ein in die Geschossflächenzahl (GFZ).

Die Bestimmung als Vollgeschoss begutachtet separat Keller und Dachgeschoss. Hierbei ergeben sich speziell definierte Vorgaben, bsw. die Raumhöhe, um diese Bereiche als Vollgeschoss zu deklarieren.

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