Hausbau Lexikon
Schwellenwert
Stellt man die Wortteile um, erklärt sich der Begriff Schwellenwert nahezu von selbst. Denn er stellt die Wertschwelle dar, ab welchem für öffentliche Auftraggeber die Pflicht besteht, eine Ausschreibung nach den Vorgaben Artikel 78 der EU-Richtlinie 2004/18/EG europaweit öffentlich zumachen. Dies geschieht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft. An die Schwellenwerte sind deshalb Vergabe und Form der Ausschreibung geknüpft. Ist mit Überschreiten des Schwellenwerts der Auftrag europaweit ausgeschrieben, treten für ihn die Regeln des Government Procurement Agreement (GPA) in Kraft.