Hausbau Lexikon

Lastenzuschuss

Der Begriff Lastenzuschuss bezeichnet im Bauwesen die finanzielle, staatliche Unterstützung bzw. Förderung eines Immobilienbesitzers, sofern es sich bei dem geförderten Objekt um ein Eigenheim (Wohnung oder Haus) handelt. Die rechtliche Grundlage für dieses staatliche Förderinstrument bildet das Wohngeldgesetz in seiner Neufassung von 2009 (WoGG) sowie die sogenannte Wohngeldverordnung (WoGV). Der Anspruch auf Lastenzuschuss ist für Sie an verschiedene Bedingungen geknüpft, die die Höhe und die Bewilligung des Zuschusses individuell festlegen.

Als Immobilienbesitzer beantragen Sie den Lastenzuschuss direkt bei Ihrem jeweiligen Wohngeldamt vor Ort, welches regelhaft in sozialen Dienstleistungszentren untergebracht ist. Die Gewährung ist in der Regel auf ein Jahr befristet und wird dann hinsichtlich einer weiteren Verlängerung geprüft. Die Höhe des gewährten Zuschusses hängt von mehreren Faktoren wie der Familiengröße, dem Einkommen und den monatlichen Grundausgaben ab, sodass ein entsprechender Antrag auf Lastenzuschuss nur dann für Sie attraktiv ist, wenn Sie die geforderten Bedingungen erfüllen.

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