Einheitswert
Als Einheitswert wird eine Kennziffer bezeichnet, mit deren Hilfe die Finanzämter die Höhe der Grundsteuer berechnen für Großstücke und Häuser. Mithilfe dieses Wertes wird die Abgabenhöhe durch die Finanzämter festgesetzt. Das gilt für private Grundstücke ebenso wie für gewerbliche Grundstücke. Auch um für Forst- und landwirtschaftliche Grundbesitze die Grundsteuer zu berechnen wird der Einheitswert benötigt. Der Einheitswert darf dabei nicht mit dem Verkehrswert gleichgesetzt werden. Der Verkehrswert liegt in der Regel erheblich über dem Einheitswert. Der Einheitswert basiert auf Werten, die im Osten auf das Jahr 1935 zurückzuführen sind und im Westen auf Werten von 1964 fußen. Das war Anlass für das Bundesverfassungsgericht zur Forderung nach einer Neufassung der Berechnung (ab 2025).