Eigenheim
Als Eigenheim wird ein Grundstück und Wohngebäude im Besitz einer Person bezeichnet mit nicht mehr als 2 Wohnungen für den Eigentümer oder dessen Angehörige. Ist eine zweite Wohnung vorhanden, so kann dies auch eine sogenannte Einliegerwohnung sein.
Die Definition des Begriffs Eigenheim ergibt sich aus dem Wohnungsbaugesetz, nach der gleichen gesetzlichen Grundlage bestehen auch Möglichkeiten der staatlichen Förderung für den Bau sowie für die Nutzung von Eigenheimen. Der Staat hat also ein maßgebliches Interesse daran, Wohneigentum, insbesondere von Familien, umfassend zu fördern.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Eigenheim sowie Haus oft synonym verwendet, weil sie dann im jeweiligen Kontext die gleiche Bedeutung haben. Gemäß der gesetzlichen Begriffsdefinition kann unter dem Begriff Eigenheim auch ein Bungalow, eine Doppelhaushälfte oder auch ein Reihenhaus verstanden werden.