Hausbau Lexikon

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan stellt eine exakte Bauzeichnung einzelner Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dar. Er trägt Unterschrift und Siegel der Baubehörde und ist Grundlage für die Schaffung von Wohnungseigentum. Als Bestandteil des Teilungsvertrags bezeichnet er exakt die Aufteilung des Gebäudes sowie Umfang und Lage des Sondereigentums, beispielsweise dem Eigentum zugehörige Kellerräume, Garagen oder Stellplätze. Daneben kennzeichnet er die Gebäudeteile, die dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind.

Er ist ebenso unter dem Namen Teilungsplan bekannt. Er gehört mit zu den Akten der Teilungserklärung, mit denen ein Immobilienbesitzer gegenüber dem Grundbuchamt eine geplante Aufteilung in Mieteigentumsteile beantragt. Ebenso ist er verpflichtend beim Verkauf der Immobilie beizulegen.

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