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Wohnflächenberechnung beim Haus: Was zählt dazu und worauf ist zu achten?

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Wer eine Immobilie kauft oder mietet, hat im Regelfall eine konkrete Vorstellung der gewünschten Fläche. Doch die Angabe in der Beschreibung weicht in vielen Fällen von der tatsächlich bewohnbaren Fläche ab. Hierbei handelt es sich in den wenigsten Fällen um eine bewusst falsche Berechnung der Wohnfläche. Oft liegen Rechenfehler oder die mangelnde Kenntnis über die Berechnung des Wohnraumes vor.

Was zählt zur Wohnfläche?

Die Wohnfläche ist identisch mit der Grundfläche des Hauses oder der Wohnung. In dieser Berechnung ist die Höhe, beispielsweise unter Dachschrägen, unerheblich. Bäder, Küchen und Dielen werden mit berechnet. Anders verhält es sich bei einen Nutzräumen wie dem Keller, dem Dachboden oder einer Garage.

Ob Balkons und Terrassen in die Wohnflächenberechnung einfließen, hängt von der Berechnungsmethode ab. Eine strikte Vorgabe, wie die Berechnung der Wohnfläche erfolgt, ist nur beim geförderten Wohnungsbau vorgeschrieben. Durch die unterschiedlichen Rechenmethoden kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wie viel Grundfläche hat Ihr Haus und wie finden Sie heraus, ob die Angabe im Exposé von Bestandsimmobilien der Wahrheit entspricht?

Wie kann man die Wohnfläche berechnen?

Hauptsächlich werden die folgenden zwei Verfahren angewandt. Hierbei handelt es sich um gesetzlich geregelte Berechnungsmethoden, von denen die Ermittlung nach WoFIV am häufigsten angewandt wird.

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFIV)

Diese Berechnungsmethode macht eine genaue Messung aller Räume innerhalb der Wohnung notwendig. Die Bewertung der Wohnfläche ist streng geregelt und bezieht sich nur auf die Grundflächen, die tatsächlich dem Zweck des Wohnens dienen und diesbezüglich nutzbar sind. Räume unter Dachschrägen, Balkons sowie Terrassen werden in dieser Berechnung nur anteilig einbezogen. Für Sie als Mieter oder Käufer kann sich daraus ein Vorteil ergeben, da der Abzug nicht zu Wohnzwecken nutzbarer Grundflächen für eine Senkung der Gesamtkosten sorgt.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Eigentümer nehmen die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 vor. In diesem Fall entspricht die ermittelte Grundfläche der Wohnfläche / Nutzfläche, wodurch ein größeres Flächenergebnis erzielt wird. Vor allem im Dachgeschoss kommt mit diesem Rechenweg mehr Fläche als eigentlich nutzbar zustande. Nach DIN 277 erfolgt die Wohnflächenberechnung bei einer Dachschräge ohne den Abzug des nicht nutzbaren Raumes. Terrassen und Balkone werden zu 100 Prozent berechnet, auch wenn sie separat dargestellt werden. Um Fehler zu erkennen und nicht zu viel zu zahlen, sollten Sie die Berechnung der Wohnfläche nachprüfen und vor der Vertragsunterzeichnung eigeninitiativ werden.

Wohnfläche selbst berechnen: Tipps und Vorgehen

  1. Grundfläche von Haus oder Wohnung skizzieren
  2. Zollstock, Bleistift und Skizze zur Hand nehmen
  3. Alternativ und genauer: Laser-Entfernungsmesser einsetzen
  4. In geraden Räumen von eine Wand zur gegenüberliegenden Seite messen - längs und quer
  5. Nischen, Schornsteine und Raum unter Dachschrägen ausmessen & in die Skizze einzeichnen
  6. Höhe von Dachschrägen messen
  7. Alle Nutzflächen addieren, Ergebnis notieren
  8. Dachschrägen bis zu 1 m über dem Boden von Wohnfläche / Nutzfläche abziehen
  9. Raum unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m zu 50 Prozent abrechnen
  10. Ergebnis mit vorliegender Wohnflächenberechnung vergleichen
Gut zu wissen

Abweichungen über 10 Prozent müssen nicht akzeptiert werden

Versicherung der Wohnfläche - das zählt dazu

Wenn Sie eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen, wird die korrekte Wohnfläche / Nutzfläche der Immobilie erfragt. Können Sie das Ergebnis, das Sie beim eigenständigen Wohnfläche berechnen erhalten haben verwenden? Bei Objekten ohne Dachschrägen und Nischen entspricht die gemessene Grundfläche der Versicherungsfläche.

Anders verhält es sich, wenn Sie die Wohnfläche berechnen und aufgrund von Dachschrägen, Nischen und nicht nutzbarem Raum unter Treppen eine Differenz im Ergebnis erzielen. Für den Versicherungsabschluss ist die Grundfläche aller Räume unabhängig davon entscheidend, welche Raumhöhe sie aufweisen. Einbezogen werden alle Flure, Bäder und Toiletten, die Küche, Wohn- und Schlafzimmer, Arbeitszimmer und Hobbyräume sowie Wintergärten.

Wichtig

Im Versicherungsfall ist es wichtig, dass Sie korrekt gemessen und die richtigen Flächenmaße angegeben haben. Denn Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen errechnen die Prämie nach Wert / qm. Das heißt, dass Sie bei einer geringeren Angabe der Fläche im Schadenfall eine geringere Summe erhalten.

Häufige Fragen zum Thema Wohnfläche:

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