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Das ist ein Staffelgeschoss

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Staffelgeschosse erfreuen sich im modernen Hausbau großer Beliebtheit. Sie verleihen dem Haus eine charmante Ausstrahlung und sind eine Möglichkeit, um bestimmte Bauvorschriften zu umschiffen. Worauf es ankommt, bei welchen Haustypen ein Staffelgeschoss möglich ist und wann es nicht als Vollgeschoss zählt erfahren Sie hier.

Das ist ein Staffelgeschoss

Staffelgeschosse sind immer Obergeschosse, die gegenüber der darunter liegenden Ebene nach hinten versetzt sind. Das heißt, dass die Front des oberen Geschosses nicht mit der Fassade abschließt, sondern augenscheinlich zurückspringt. Es staffelt sich nach hinten und hat dementsprechend eine kleinere Wohnfläche als die darunter befindlichen Ebenen. Darauf beruht auch der Vorteil, dass das Staffelgeschoss durch den Grundriss nicht zwangsläufig als Vollgeschoss eingestuft wird.

So groß darf ein Nicht-Vollgeschoss sein

Eine einheitliche Bestimmung, wie groß ein Staffel- und ein Vollgeschoss sind, ist baurechtlich nicht definiert. Daher fallen die Entscheidungen der Bauämter im Bezug auf den Staffelgeschossbau unterschiedlich aus. Während ein Vollgeschoss mindestens 2/3 des darunter liegenden Geschosses einnehmen und mindestens 2,30 m hoch sein muss, lässt sich das Nicht-Vollgeschoss nur schwer definieren. Im Umkehrschluss an die Einstufung von Vollgeschossen wird allerdings deutlich, dass Sie mit nach hinten versetzten und nicht 2/3 der Grundfläche einnehmenden Geschossaufsätzen gute Chancen auf eine Baugenehmigung für einen oberen Hausabschluss durch Staffelgeschosse haben.

Dann zählt es als Vollgeschoss

Ein Vollgeschoss nimmt mindestens 2/3 der darunter befindlichen Wohnfläche ein und weist eine lichte Höhe von 2,30 m auf. Erkundigen Sie sich mittels einer Bauvoranfrage darüber, welche Bedingungen ein Vollgeschoss in Ihrer Region erfüllen muss und ab welchen Werten nach GFZ eine Einstufung als Staffelgeschosse möglich ist.

Vorteile und Nachteile

Ihr Haus erhält durch ein Staffelgeschoss mit Flachdach eine moderne und offene Ausstrahlung. Sie profitieren von zusätzlichem Wohnraum, ohne dass Sie seitlich oder nach hinten anbauen müssen. Vorteilhaft ist auch, dass Sie durch den Dachaustritt eine Aufwertung Ihrer Immobilie erzielen und zum Beispiel beim Staffelgeschoss auf einem Flachdach eine umlaufende Dachterrasse errichten können. Die statischen Anforderungen sind geringer, da die Gewichtsbelastung bei Staffelgeschossen niedriger ist. Ein Nachteil ist allerdings, dass beim Staffelgeschoss ein Satteldach praktisch unmöglich ist. Um eine angenehme Raumhöhe zu erzielen, wird das Staffelgeschoss mit Flachdach errichtet.

Baurechtliche Faktoren

In Regionen mit baurechtlichen Einschränkungen ist das Staffelgeschoss besonders häufig zu finden. Auch wenn Sie nur eingeschossig bauen dürfen, zählt diese Vorschrift nur im Bezug auf Vollgeschosse und schließt damit das Teilgeschoss aus. Damit Sie die gewünschte Baugenehmigung erhalten, sollten Sie zielsicher argumentieren und vor dem Bauantrag in Erfahrung bringen, wie der Bau von Staffelgeschossen in Ihrer Kommune gehandhabt wird. Tipp: Stehen bereits einige Gebäude mit zurückgesetztem Obergeschoss, sind Ihre Chancen auf eine Baugenehmigung gut.

Architektonisch-ästhetische Aspekte

Das Zurücksetzen des oberen Geschosses ist eine architektonische Möglichkeit, Ihrem Haus eine größere und dennoch nicht zu wuchtige Optik zu verleihen. Sie profitieren von einem freieren Blickfeld aus dem OG, welches den Raum zur Straße vergrößert und Ihr Grundstück großflächiger wirken lässt. Gerade im modernen Neubau mit Flachdach sind Staffelgeschosse eine Möglichkeit, Ihrem Eigenheim eine persönliche und wohnliche Note zu verleihen, da das aufgebaute Teilgeschoss für eine neue geometrische Form sorgt.

Bestimmungen und Bauvorschriften

Wie bereits angesprochen, gibt es für das Staffelgeschoss keine Definition die in allen Bundesländern einheitlich gehandhabt wird. Einer groben Richtlinie können Sie dennoch mit dem Wissen folgen, wie ein Vollgeschoss eingestuft wird. Wenn die lichte Höhe der Räume unter dem Dach mehr als 2,30 m beträgt und wenn die Grundfläche 2/3 des darunter befindlichen Geschosses einnimmt, wird der Aufbau im Regelfall als Vollgeschoss eingestuft. Die Werte können marginal voneinander abweichen, wodurch sich eine Vorsprache beim zuständigen Bauamt lohnt und einer Fehlinterpretation mit kostenpflichtigem Rückbau vorbeugt.

Schlupfloch bei bestimmten Bauvorschriften

Wer sein Haus ausbauen und durch eine Aufstockung mehr Raum gewinnen möchte, könnte diesen Wunsch mit einem Staffelgeschoss realisieren. Das heißt konkret, dass Sie Ihr Traumhaus auf zwei Ebenen bauen dürfen, auch wenn der Bebauungsplan an Ihrem Standort nur eingeschossige Häuser vorsieht. Halten Sie sich an die Zurückverschiebung des oberen Geschosses und bauen ein Fläche unter 2/3 der Hausgrundfläche, wird Ihr Bauvorhaben in den meisten Fällen nicht als Vollgeschoss betrachtet. Mit Verhandlungsgeschick und einer überzeugenden Rhetorik erhalten Sie die Baugenehmigung für Staffelgeschosse in den meisten Kommunen verhältnismäßig einfach.

Häufige Fragen zum Thema Staffelgeschoss

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