
Firsthöhe: Definition, Vorschriften und Berechnung

Im Hausbau spielt die Höhe des Firsts eine ebenso wichtige Rolle wie die Traufhöhe und die Dachneigung. Diese drei Werte stehen im unmittelbaren Zusammenhang und beeinflussen die Gesamthöhe Ihres Hauses. Fällt die Abschlusskante, dort wo die beiden Dachhälften aufeinander treffen zu hoch aus, kann dies den Rückbau Ihres Projekts erforderlich machen. Denn ein zu hoher Dachfirst stört das einheitliche Bild der Bebauung und wird aus diesem Grund schnell zum baurechtlichen Problem. Hier erfahren Sie, wie Sie die Höhe berechnen und worauf Sie achten sollten, damit der höchste Punkt Ihres Hauses nicht zum Streitpunkt mit dem Bauamt wird.
Der Begriff First oder Dachfirst bezeichnet den höchsten Punkt des Hauses und steht für die Verbindung der beiden Dachhälften miteinander. Heute ist die Bezeichnung First kaum noch gebräuchlich, da man im Regelfall von der Gesamthöhe des Daches ohne eine Erwähnung der einzelnen Bauteile spricht.
Dachfirste sind nur bei Dächern, die aus zwei Hälften bestehen und einen nach oben hin spitzen Verlauf haben, vorhanden. Bei allen flachen und aus einem Stück bestehenden Dachformen gibt es keinen First und somit auch keine Firsthöhe. Das Flachdach oder das Pultdach sind Beispiele dafür, warum man heute die Gesamthöhe berechnet und die Bezeichnung First als veraltet erachtet.
Grundsätzlich geht es in der Firsthöhenberechnung darum, den höchsten Punkt des Hauses - die Gebäudehöhe - zu ermitteln. Die Gesamthöhe eines Bauwerks wird vom tiefsten Punkt (Straßen- oder Grundstückshöhe) bis zum höchsten Punkt gemessen. Bei zweiflächigen, an einem Punkt aufeinander treffenden Dachformen ist ein Dachfirst vorhanden und wird als abschließender Höhenpunkt gemessen.
Um die Firsthöhe und Traufhöhe korrekt zu berechnen, muss im Vorfeld ein am Boden befindlicher Bezugspunkt bestimmt werden. Dieser kann die Straßenhöhe, häufiger aber der tiefste Punkt des Grundstücks sein. Wird ein Haus in Hanglage gebaut, sind die Höhenangaben für den Dachfirst meistens nicht eindeutig zu ermitteln, sodass eine gezielte Berechnung mit Blick in den Bebauungsplan und auf die ortsübliche Bebauung noch bedeutsamer sind.
Die Firsthöhenüberschreitung sollte aufgrund der strikten baurechtlichen Auflagen unbedingt vermieden werden. Orientieren können Sie sich unter anderem an der Einteilung der Gebäudeklassen. Hier ist vorgegeben, dass Sie bei Klassifizierung 1 bis 3 (darunter fallen Ein- und Zweifamilienhäuser in Siedlungsgebieten) eine Gesamtfirsthöhe von 7 Meter nicht überschreiten dürfen. Wird im Zuge der Bauabnahme eine Höhenüberschreitung festgestellt, kann dieser Baufehler teuer werden und den kostenpflichtigen Abriss oder Rückbau nach sich ziehen.
Bei nicht einheitlichen Angaben im Bebauungsplan sollten Sie sich auf einen Architekten berufen und sich beim zuständigen Bauamt die notwendigen Auskünfte einholen.
Sowohl die Firsthöhe als auch die Traufhöhe reichen bis zum höchsten Punkt des Hauses. Sie bedingen sich gegenseitig und sind wichtige Maße, wenn es um die Berechnung der Gebäudehöhe geht. Viele Bauherren werden von den zuständigen Bauämtern an Architekten verwiesen. Doch auch beim Bauamt können Sie Auskunft ersuchen und erfahren, wie hoch der Dachfirst und damit auch die Traufe bei ihrem Haus sein dürfen.
Wissenswert ist, dass der Traufpunkt deutlich unter dem First liegen kann. In den meisten Kommunen gibt es Mindest- und Höchstmaße für die Höhe der Traufe und den First. Allein aus diesem Grund sollten Sie Ihr Projekt auf die Vorgaben im Bebauungsplan ausrichten und Baufehler mit kostenpflichtigem Rückbau ausschließen.