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Grundstück teilerschlossen und vollerschlossen

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Der Traum vom eigenen Zuhause ist mit diversen Kostenpunkten rund um den Hausbau verbunden. Insbesondere der Baugrund fällt hier ins Gewicht, da dieser nicht nur erworben werden muss; vor dem eigentlichen Baubeginn ist es obligatorisch, dass das Grundstück erschlossen ist. Wenn ein Grundstück teilerschlossen oder vollerschlossen angeboten wird, gibt dies darüber Auskunft, in welchem Umfang Anschlüsse an die erforderlichen Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser, Gas- bzw. Wärmenetze, Glasfasernetz sowie den Straßenverkehr bestehen.

Im Folgenden gehen wir daher auf die Unterschiede zwischen einem Grundstück in vollerschlossenem und teilerschlossenen Zustand ein und klären alles Wissenswerte rund um dieses Thema.

Was bedeutet es, wenn ein Grundstück voll erschlossen ist?

Ist ein Grundstück vollerschlossen, können Sie nach dem Kauf und der Erteilung der Baugenehmigung sofort mit dem Hausbau starten. Ein voll erschlossenes Grundstück zu erwerben bedeutet, dass das betreffende Grundstück ans Verkehrsnetz angebunden und mit allen Leitungen, also Strom, Wasser und Abwasser sowie Gas oder Fernwärme, ausgestattet ist. Da Gas als fossiler Energieträger, auch im Zuge des novellierten GEG, zunehmend durch nachhaltige Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien abgelöst wird, entfällt meist schon jetzt der Gasanschluss bei einem Grundstück in vollerschlossenem Zustand. Die übrigen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen führen bis auf das erschlossene Grundstück, sodass der Bau beginnen und der Anschluss ans Versorgungsnetz ohne weitere Erschließungsarbeiten erfolgen kann. Konkret regelt die jeweilige Landesbauordnung, wann ein Grundstück als vollerschlossen für einen gültigen Bauantrag gewertet wird.

Grundstück voll erschlossen: Weitere Kosten

Als Baufamilie fragen Sie sich sicherlich, ob die Telekommunikation und Internet ebenfalls zur Vollerschließung gehören. Das ist nicht der Fall, denn auch wenn für diese Bereiche noch weitere Erschließungskosten auf Sie zukommen, wird das Grundstück als vollerschlossen eingestuft und kann dementsprechend bebaut werden.

Was kostet ein voll erschlossenes Grundstück? Alle Posten erklärt

Grundstück teilerschlossen: Bedeutung

Lohnt es sich, ein teilerschlossenes Grundstück zu kaufen? Das kommt ganz darauf an, inwieweit das jeweilige Grundstück teilerschlossen wurde. Sind nicht alle, aber einige Versorgungsleitungen vorhanden, wie etwa für Wasser und Kanalisation, kann das Grundstück bereits mit dem Vermerk 'teil erschlossen' verkauft werden. Gleiches gilt auch, wenn zum Beispiel die Anbindung ans Straßennetz fertiggestellt, aber noch kein Trink- und Abwasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden ist. Selbst wenn weder Strom-, noch Wasser- und Gas- oder Fernwärmeleitungen verlegt wurden, gilt ein über eine befestigte Straße erreichbares Grundstück als teilerschlossen. Um sich in diesem Bereich in den Kosten nicht zu verkalkulieren, sollten Sie die Gebühren für die fehlende Erschließung genau berechnen und den Kauf abwägen. Übrigens: Bevor von Seiten der Gemeinde ein Grundstück erschlossen werden kann, muss es vermessen werden.

Was kostet die Erschließung eines Grundstücks?

Was muss bei teil erschlossenen Grundstücken beachtet werden?

Wie bereits angesprochen, zieht ein teilerschlossenes Grundstück einige Zusatzkosten nach sich. Prinzipiell gilt: Je weniger Leitungen verlegt sind, desto höher sind die Erschließungskosten. Da der Kaufpreis für ein teilerschlossenes Grundstück über dem für Rohbauland liegt, sollten Sie akribisch vergleichen und in Erfahrung bringen, für welchen Preis Sie im favorisierten Baugebiet ein nicht erschlossenes Grundstück erwerben können. Lassen Sie sich bei teilerschlossenen Grundstücken konkret mitteilen, welche Leitungen vorhanden sind und wie weit sie auf diesem Grundstück verlegt wurden. Denn die Erschließungskosten stellen in diesem Fall einen wesentlichen Bestandteil der Bauplanung und der Baufinanzierung dar. Ist zum Beispiel lediglich die Abwasserleitung vorhanden, müssen Sie das Grundstück für Trinkwasser, Strom und Heizung sowie für Telekommunikation und TV auf eigene Kosten erschließen lassen.

Informationen zu den bei einem Grundstück teilerschlossenen Anbindungen an die öffentliche Versorgung finden sich darüber hinaus im Bebauungsplan.

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Was muss man tun, um ein Grundstück zu erschließen?

In Deutschland dürfen Sie ein Grundstück nur bebauen, wenn es vollerschlossen und an alle Versorgungsleitungen angebunden ist. Ehe Sie sich mit den Kosten und dem Ablauf der Erschließung beschäftigen, sollten Sie in Erfahrung bringen, ob das von Ihnen gewünschte Grundstück als Baugrundstück in Frage kommt. Nicht erschließbare Grundstücke können lediglich als Acker- oder Bauerwartungsland gekauft werden. Um Rohbauland zu erschließen, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde. In diesem Fall sind Wartezeiten von bis zu 6 Monaten üblich. Die eigentliche Erschließung beginnt nach Zustellung des positiven Bescheides, dass Ihr Grundstück vollerschlossen wird und dass die Bebaubarkeit gesichert ist. Zu diesem Zeitpunkt liegt noch keine Leitung, da die beauftragten Versorger erst nach der Erschließungsbewilligung der Gemeinde mit der eigentlichen Arbeit beginnen.

Wie groß muss mein Baugrundstück sein?

Wie weit muss ein Grundstück erschlossen sein, um bebaubar zu sein?

Die Bebauung erfordert die Vollerschließung des Grundstücks. Ein teilerschlossenes Grundstück können Sie als Bauland kaufen, doch muss es vor dem ersten Spatenstich vollerschlossen werden. Neben der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches ist diese Vorgehensweise auch bautechnisch logisch. Vor dem Guss der Bodenplatte oder dem Aushub der Baugrube müssen alle Versorgungsleitungen auf Ihrem Grundstück anliegen. Notwendige Erschließungen vor Baubeginn beziehen sich auf die Anbindung ans Straßennetz, auf anliegende Leitungen für Trink- und Abwasser sowie auf anliegende Stromleitungen. Ein Gas- oder Fernwärmeanschluss kann, muss aber nicht vorhanden sein. Unerheblich sind Telefon- und TV-Anschlüsse, da diese keinen Einfluss auf die Bebaubarkeit nehmen und keine Bedingung sind, um ein Grundstück als vollerschlossen zu verkaufen.

Erschlossenes Grundstück: Häufige Fragen

Artikel veröffentlicht am 5. August 2021, zuletzt überarbeitet am 5. November 2024

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