Sturmschäden - was zahlt die Versicherung
Wenn die Herbststürme über Deutschlands Dächer brausen, entstehen schnell Schäden in Millionenhöhe. Dabei stellt sich auch die Frage, wer für all die entstanden Kosten beim Eigenheim aufkommt. Die meisten Sturmschäden sind aber versichert, denn Gebäude- und Hausratversicherung kommen für Sturmschäden ab Windstärke 8 (62 - 74 km/h) auf.
Tornados sind davon aber bei einigen Versicherungen ausgeklammert. Wer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Bis Juli 1994 gab es in einigen Bundesländern sogar die Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen.
Versicherungen gegen Sturmschäden
Schäden am Gebäude, die durch umgefallene oder abgebrochene Bäume oder Masten entstanden sind, ersetzt die übliche Wohngebäudeversicherung. Ebenso sind Folgeschäden mit abgedeckt, zum Beispiel wenn der Sturm Fensterscheiben eingedrückt oder das Dach beschädigt hat und eindringende Niederschläge Decken und Wände zerstören. Hausbesitzern ist diese Versicherung dringend anzuraten.
Im Falle einer Eigentumswohnung wird in der Regel diese Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung abgeschlossen. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Auch hier sind Folgeschäden am Hausrat wie etwa durch ein abgedecktes Dach mitversichert. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern - inklusive der Kosten für eine erforderliche Notverglasung übernimmt die Glasversicherung.
Für Gebäude, die noch in der Bauphase sind, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Wann müssen Sturmschäden gemeldet werden?
Schäden müssen so bald wie möglich (innerhalb einer Woche) der Versicherung gemeldet werden. Sind rasch notdürftige Reparaturen zur Vermeidung von Folgeschäden vor Eintreffen des Gutachters der Versicherung unumgänglich, ist es ratsam, vorher sicherheitshalber Fotos oder Videos vom Schaden zu machen. Weiterhin sollten beschädigte Gegenstände aufgehoben werden, damit sie ebenfalls als Nachweis dienen. Protokollieren Sie diese am besten in einer Schadenliste, der Sie die Belege der Gegenstände beilegen. Sind diese nicht mehr vorhanden geben Sie einen Richtwert an.
In jedem Fall müssen Sie den Zeitpunkt des Schadenfalls festhalten und beim nächst gelegenem Wetteramte eine schriftliche Auskunft einholen, welche Windstärke zu dem fraglichen Zeitpunkt geherrscht hat. Denn Sturmschäden sind erst versichert, wenn der Sturm mit Windstärke 8 (oder mehr) geblasen hat. Bei Windstärke 7,9 gehen Sie leider leer aus.
Wie schützt man ein Haus vor Sturmschäden?
Seit 2007 gibt es in Deutschland angepasste Berechnungsgrundlagen, an die sich Ingenieure und Architekten bei der Hausplanung halten müssen, damit das Haus später bestimmten Windlasten standhält. Und auch für Dächer gelten seit 2011 neue Regelungen für eine wetterfeste Eindeckung.
Um gegen starke Unwetter mit heftigen Winden und Stürmen gewappnet zu sein, sollten Bauherren zusätzlich die folgenden Maßnahmen berücksichtigen:
- Regelmäßig Dachziegel auf Festigkeit prüfen (vor allem bei älteren Häusern)
- Lose Gegenstände ausreichend befestigen oder vor Stürmen verstauen
- Blumenkästen sturmsicher anbringen
- Sichtschutzzäune fest im Boden verankern
- Metallflachdächer (auf Schuppen oder Carport) ausreichend befestigen
- Morsche Äste von Bäumen entfernen oder komplett morsche Bäume fällen