Maßtoleranzen - was ist erlaubt, was muss geduldet werden?
Wie genau Maße beim Hausbau eingehalten werden müssen ist immer wieder Streitpunkt zwischen Handwerkern, Architekten und natürlich den Bauherren. Gerade als Bauherr erwartet man eine einwandfreie Ausführung.
Selbstverständlich müssen Wände gerade sein und der Boden eben. Auch ist die Dicke der Wände entscheidend. Schließlich lassen manche bauherren Möbel auf Maß anfertigen. Und wenn diese nun nicht passen, weil der Putz beispilsweise fünf Millimeter zu dick aufgetragen wurde, ist das mehr als nur ärgerlich. Dennoch gibt es gewisse Maßtoleranzen im Hochbau und die sind auch technisch eindeutig geregelt.
Normen für Maßtoleranzen
Es gibt dafür sogar Indstrienormen.
- DIN 18201: Sie regelt beispielsweise die Begriffe und Anwendungen.
- DIN 18202: Sie beschäftigt sich mit baustoffunabhängigen Toleranzen für die Ausführung von Bauwerken.
- DIN 18203: Hier sind die zulässigen Toleranzen für Bauteile aus Beton (Stahlbeton, Spannbeton), Stahl und Holz (Holzwerkstoffe) aufgeführt.
Eines muss aber von vornherein klar gestellt werden: Die in den Normen aufgeführten Toleranz-Werte sollen zunächst einmal die grundsätzliche Verwertbarkeit des Bauwerks sicherstellen. Ein Gutachter sieht die Maßtoleranzen daher vielleicht in einem anderen Licht, als der Bauherr.
Manchmal wird auch im Vertrag (Leistungsbeschreibung) gesondert etwas zur Maßhaltigkeit ausgeführt. Sofern das nicht der Fall ist, sind mindestens die Grenzmaße, Winkeltoleranzen beziehungsweise Ebenheitstoleranzen einzuhalten.
Begriffe und Definitionen
Nennmaß = Das in der Bauzeichnung angegebene Maß (eines Bauteils).
Istmaß = Das durch die Messung festgestellte Maß (eines Bauteils).
Istabmaß (Abmaß)= Differenz zwischen Nennmaß und Istmaß.
Kleinstmaß (Mindestmaß) = Kleinstes zulässiges Maß (eines Bauteils).
Größtmaß (Höchstmaß) = Größtes zulässiges Maß (eines Bauteils).
Grenzabmaß = Differenz zwischen Größtmaß und Nennmaß oder Kleinstmaß und Nennmaß.
Maßtoleranz = Differenz zwischen Größtmaß und Kleinstmaß.
Ebenheitstoleranz = Zulässige Abweichung einer Fläche von der Ebene, wobei eine Ebene nicht gezwungenermaßen waagerecht sein muss.
Winkeltoleranz = Bereich für die zulässige Abweichung eines Winkels vom Nennwinkel.
Stichmaß = Hilfsmaß zur Ermittlung der Istabweichungen von der Ebenheit und der Winkligkeit.
Grenzabmaße von Bauteilen nach DIN 18202
In der Norm werden unter anderem die zulässigen Abweichungen von Längen, Breiten und Öffnungen angegeben. Beim Feststellen der Maße muss ein Abstand von 10 cm vom Rand gewählt werden, um nicht auszuschließende größere Abweichungen in den Eck- und Randbereichen unberücksichtigt zu lassen.
Grenzabmaße in mm bei Nennmaßen in m
Bezug | bis 3 m | über 3 bis 6 m | über 6 bis 15 m | über 15 bis 30 m | über 30 m |
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Maße im Grundriss z.B. Längen, Breiten Achs- und Rastermaße | ± 12 | ± 16 | ± 20 | ± 24 | ± 30 |
Maße im Aufriss z.B. Geschoßhöhen, Podesthöhen, Abstände von Aufstandsflächen und Konsolen | ± 16 | ± 16 | ± 20 | ± 24 | ± 30 |
Lichte Maße im Grundriss z.B. Maße zwischen Stützen, Pfeilern usw. | ± 16 | ± 20 | ± 24 | ± 30 | - |
Lichte Maße im Aufriss z.B. unter Decken und Unterzügen | ± 20 | ± 20 | ± 30 | - | - |
Öffnungen z.B. für Fenster, Türen, Einbauelemente | ± 12 | ± 16 | - | - | - |
Öffnungen wie vor, jedoch mit oberflächenfertigen Leibungen | ± 10 | ± 12 | - | - | - |
Winkeltoleranzen von Bauteilen nach DIN 18202
Die Wand ist schief, doch was sagt die DIN 18202 dazu? Die Winkeltoleranz wird in der Norm über das Stichmaß definiert. Die Messpunkte sind die gleichen, wie bei der Feststellung der Grenzabmaße (10 cm vom Rand entfernt). Es reicht im Sinne der Norm nicht aus, die Messlatte direkt auf die Oberfläche der Raumecke zu legen, um somit beispielsweise eine "rund" verputzte Ecke zu verdeutlichen.
Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Nennmaßen in m
Bezug | bis 1 m | über 1 bis 3 m | über 3 bis 6 m | über 6 bis 15 m | über 15 bis 30 m | über 30 m |
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Vertikale, horizontale und geneigte Flächen | ± 6 | ± 8 | ± 12 | ± 16 | ± 20 | ± 30 |
Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202
Wenn Sie glauben, dass Decke (Ober- und Unterseite), Estrich, Bodenbelag oder Wand zu uneben sind, gelten die Werte aus der nachfolgenden Tabelle. Sie gelten nicht bei Spritzbetonoberflächen. Bei Mauerwerk, dessen Dicke gleich einer Steinbreite ist, gelten die Toleranzen nur für die bündige Wandseite. Die Ebenheit einer Fläche wird durch das Auflegen einer Messlatte festgestellt. Der Abstand der Auflagerpunkte entspricht dabei dem Messpunktabstand. Der größte Abstand zwischen Messlatte und Oberfläche ist das Stichmaß, dessen maximaler Wert in Abhängigkeit vom Messpunktabstand der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist.
Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Meßpunktsabständen in m
Bezug | bis 0,1 | bis 1 | bis 4 | bis 10 | bis >15 |
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Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 |
Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden mit erhöhten Anforderungen z.B. zur Aufnahme von schwimmenden Estrichen, Industrieböden, Fliesen- und Plattenbelägen, Verbundestrichen Fertige Oberflächen für untergeordnete Zwecke z.B. in Lagerräumen, Kellern | 5 | 8 | 12 | 15 | 20 |
Flächenfertige Böden z.B. Estriche als Nutzestriche, Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen Bodenbeläge, Fliesenbeläge, gespachtelte und geklebte Beläge | 2 | 4 | 10 | 12 | 15 |
Flächenfertige Böden mit erhöhten Anforderungen z.B. mit selbstverlaufenden Spachtelmassen | 1 | 3 | 9 | 12 | 15 |
Nichtflächenfertige Wände und Unterseiten von Rohdecken | 5 | 10 | 15 | 25 | 30 |
Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken | 3 | 5 | 10 | 20 | 25 |
Wie zuvor, jedoch bei erhöhten Anforderungen | 2 | 3 | 8 | 15 | 20 |