Für die meisten Baufamilien ist der Hausbau das größte Investment ihres bisherigen Lebens. Ohne eine Finanzierung im höheren Rahmen ist es den wenigsten Häuslebauern möglich, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Gibt es Sparmöglichkeiten? Können Sie den Hausbau von der Steuer absetzen und wenn ja: Welche Kosten sind absetzbar und wo werden die Ausgaben für den Hausbau in der Steuererklärung eingetragen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten steuerlich absetzbar sind und wie Sie vorgehen sollten. Auf einen Steuerberater sollten Sie in diesem Fall nicht verzichten. Denn nur ein Fachmann kennt die absetzbaren Kosten und die Steuerregeln.
Kann man den Hausbau steuerlich absetzen?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass Sie den eigentlichen Hausbau von der Steuer absetzen. Die Baukosten sind Ausgaben, die jeder Bauherr aus seiner eigenen Tasche oder - was häufiger der Fall ist - von seinem Baukredit bezahlt. Ausgaben beim Hausbau, die man steuerlich absetzen kann, entstehen im Regelfall erst nach dem Einzug. Denn wenn Sie Ihr neues Eigenheim bewohnen, können Sie verschiedene Leistungen im Hausbau in der Steuererklärung geltend machen. Doch auch hier sind den Möglichkeiten Grenzen gesetzt. Baumaterialien sind generell nicht steuerlich absetzbar. Anders verhält es sich bei den Lohnkosten auf der Rechnung des Handwerkers.
Welche Kosten können Bauherren von der Steuer absetzen?
Bauen Sie ein Haus mit dem Zweck der Vermietung, gibt es Unterschiede in der Steuererklärung zum Hausbau für die Eigennutzung. In letzterem Fall, also wenn Sie das Haus selbst bewohnen, können Sie auch die Handwerkerlöhne erst nach dem Einzug abrechnen. Wird das Haus hingegen als Renditeobjekt gebaut und vermietet, können Sie durch Ihre kommerzielle Absicht verschiedene Herstellungskosten beim Hausbau von der Steuer absetzen. Allerdings ist es in diesem Fall notwendig, die gewerbliche Nutzung zu verdeutlichen. Gegenüber dem Finanzamt sind Sie als Bauherr in der Beweispflicht, Ihre kommerziellen Absichten zu belegen.
Wenn Sie das Haus für sich selbst nutzen und es selbst bewohnen, ist die gewerbliche Ausrichtung nicht gegeben. Als Vermieter können Sie einen Großteil der Kosten für den Hausbau in der Steuererklärung geltend machen. Selbst die Erschließungskosten eines Grundstücks sind in diesem Fall absetzbar, was bei Eigennutzung unmöglich ist. Im Bezug auf steuerliche Vergünstigungen und Abschreibungen ist die Nutzungsart der Immobilie essenziell.
Wie viele Handwerkerkosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Bei Eigennutzung können Sie pro Jahr maximal 1.200 Euro Handwerkerlohnkosten beim Hausbau steuerlich absetzen. Bedenken Sie dabei, dass sich eine steuerliche Anrechnung nur auf Lohnkosten bezieht, die nach Ihrem Einzug in die Immobilie entstehen. Bauen Sie hingegen mit der Absicht der Vermietung, sind auch Herstellungs- und Anschaffungskosten absetzbar.
Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung den Hausbau zur Eigennutzung angeben, tragen Sie alle Materialkosten selbst. Das heißt, dass Sie ausschließlich die Löhne der Handwerker anrechnen und in den Werbungskosten eintragen dürfen. Grundsätzlich gilt ein Anrechnungssatz von 20 Prozent. Wenn Sie also eine Handwerkerrechnung mit Lohnkosten von 6.000 Euro haben, könnten Sie in Anbetracht der 20-Prozent-Regelung 1.200 Euro steuerlich absetzen. Aber: Der Höchstbetrag pro Jahr liegt bei den oben angegebenen 1.200 Euro.
Zwei Rechenbeispiele:
- Sie zahlen 6.000 Euro Fahrt- und Lohnkosten an den Handwerker - 6.000 € x 20 % = 1.200 €
- Sie zahlen 10.000 Euro Fahrt- und Lohnkosten an den Handwerker - 10.000 € x 20 % = 2.000 €
Da die Höchsterstattung pro Jahr bei 1.200 Euro liegt, erhalten Sie beim zweiten Beispiel nicht 2.000 Euro, sondern lediglich 1.200 Euro als Steuererstattung zurück.
Doch es gibt eine Möglichkeit, durch die Sie Steuern sparen und im zweiten Rechenbeispiel die Gesamtsumme der Handwerkerlohnkosten erstattet bekommen können. Wie das funktioniert und warum es sich lohnt, die Rechnung auf zwei Jahre zu verteilen, erfahren Sie ausführlich im folgenden Absatz.
Steuererklärung beim Hausbau zur Eigennutzung: Worauf ist zu achten?
Wenn Sie die Kosten für den Hausbau von der Steuer absetzen möchten, ergeben sich bei einer Eigennutzung einige Vorteile. Auch in diesem Fall gilt, dass Sie nicht mehr als 20 Prozent und nicht mehr als 1.200 Euro im Jahr für Handwerkerlöhne abrechnen können. Daher lohnt es sich, größere Baumaßnahmen auf das Jahresende zu datieren. Warum? Weil Sie in diesem Fall vom Vorteil profitieren, dass Sie die Handwerkerrechnung splitten und im aktuellen Jahr, sowie im Folgejahr jeweils 1.200 Euro vom Hausbau steuerlich absetzen können.
Weitere Steuervorteile bieten Ihnen haushaltsnahe Dienstleistungen oder ein heimisches Arbeitszimmer, das kein Durchgangszimmer und kein Multifunktionsraum sein darf. Zu den absetzbaren haushaltsnahe Dienstleistungen gehören:
- Umzug
- Reinigungskräfte
- Gärtner
- Schornsteinfeger
- Winterdienst
Maximal 4.000 Euro können Sie auf diese Weise pro Kalenderjahr von der Steuer absetzen. Eine clevere Planung erhöht auch hier Ihren Gewinn. Versuchen Sie, die Zahlungsaufforderung erst im nächste Jahr zu erhalten. Für die Steuererklärung gilt nämlich nicht das Datum, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden, sondern das Zahlungsdatum.
Wenn Sie in der Steuererklärung nach dem Hausbau für die Eigennutzung Kosten absetzen möchten, sollten Sie sich am besten auf einen erfahrenen Steuerberater berufen. Dieser kann Ihnen sagen, wie Sie am besten vorgehen und worauf Sie achten sollten. In Ihrem Steuerbüro werden Sie auch den Tipp bekommen, größere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am besten auf das Jahresende zu verlegen. Denn dann ist es einfach möglich, die Handwerkerrechnung auszuteilen und so statt der einmaligen Verrechnung der Höchstsumme in zwei Jahren jeweils 1.200 Euro abrechnen zu können.