Gesetze & Versicherungen
Wissenswerte Artikel zu Vorschriften für Bauherren mit Antworten auf wichtige rechtliche Fragen
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Rechtliche Grundlagen beim Hausbau und wichtige Informationen zur Hausversicherung
Wer mit dem Gedanken für einen Hausbau spielt, der muss sich mit vielerlei Gesetzen, Verordnungen und amtlichen Vorschriften befassen. Außerdem sollten Bauherr oder Bauherrin während der Bauphase gut versichert sein und anschließend die wertvolle Immobilie ebenso. Um beide Bereich gut zu verstehen und sich richtig zu entscheiden, haben wir Informationen für Sie zusammengetragen, die Ihnen einen objektiven Blick auf Hausratsversicherung und Co erlauben und bei Baugesetzbuch und Bebauungsplan die für Sie entscheidenden Punkte herausarbeiten.
Gesetzliche Regelungen, die Ihr Bauvorhaben berühren
Im Baugesetzbuch ist eine Vielzahl an Regeln zusammengefasst, die für alle Beteiligten des Bauvorhabens eine Rolle spielen. Für eine private Bauherrschaft wird aber nur ein winziger Ausschnitt der Gesetze relevant. Welche das sind und wie sie zu verstehen sind, erläutern wir in unseren Ratgebern zu Bebauungsplan, Bauantrag, Bauabnahme und unserer Übersicht zu Gesetzen und Verordnungen. Außerdem gibt es Informationen über das Verhältnis zum Bauträger, Steuerspartipps und Informationen zum Brandschutz. Alle wichtigen Bereiche, die rechtliche Konsequenzen haben können, werden in diesen Texten thematisiert und für den Laien verständlich erklärt.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie andere wichtige Versicherungen für Hausbesitzer
Was darf eine Hausratversicherung kosten und ist sie sinnvoll? Welche Hausversicherung brauche ich in der Bauphase meines Hauses und welche danach? Im Bereich der Versicherungen für Hausherren gibt es ein fast unüberschaubares Angebot, das für den Laien kaum zu durchblicken ist. Viele Menschen glauben immer noch, dass es eine staatliche Vorschrift gibt, mit einer Brandschutzversicherung Haus und Hof zu versichern. Das ist aber seit 1994 nicht mehr der Fall. Heute ist es dem Hausherrn selbst überlassen, gegen welche Risiken er sich versichern will.
Verpflichtende Feuerversicherung für Immobilien mit Hypothek
Zur Pflicht wird die Wohngebäudeversicherung, sobald man einen Hypothekenkredit auf sein Haus aufnimmt. Nur wenn zumindest eine Feuerversicherung für ein Haus besteht, wird eine Bank ein Hypothekendarlehen gewähren. Eine Wohngebäudeversicherung am besten mit Absicherung gegen Elementarschäden, also Sturm, Hochwasser, Erdbeben usw. sollte allerdings auch jedermann abschließen, der keine Hypothek auf sein Haus aufzunehmen braucht. Das Risiko durch solche Katastrophen das eigene Dach über dem Kopf zu verlieren, ja seine ganze Existenz aufs Spiel zu setzen, ist einfach zu hoch.
Weitere Versicherungen für Hausbesitzer
Welche Versicherungen beim Hausbau während der Bauphase wichtig sind und welche danach, wenn Sie Hausbesitzer sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den einzelnen Versicherungen. Hier können Sie nachlesen, in welchen Fällen eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist und wann bei der Berufsgenossenschaft versichert werden sollte.
Nach dem Einzug sollten Sie in jedem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, wenn Sie Teile Ihres Hauses vermieten, denn dann greift die Privathaftpflicht nicht. Ob es sinnvoll ist, eine günstige Hausratversicherung abzuschließen oder eine Glasversicherung das hängt von Ihrem Lebensstil ab und muss in jedem Fall individuell entschieden werden. Auch hier liefern wir Ihnen griffige Entscheidungshilfen, damit Sie nicht über- aber auch nicht unterversichert sind.
Passende Hausversicherung und aktuelle Infos zu Recht und Gesetz für Hausbesitzer
Wer sein Haus gut und günstig versichert, der spart viel Geld und kann der Zukunft ruhig entgegensehen. Genauso ist es mit Gesetzen und Verordnungen. Wer sich auskennt, spart Geld und gerät nicht ins Schwitzen, sobald ein amtliches Schreiben im Briefkasten steckt. Gerade beim Hausbau gibt es einige Richtlinien, die Sie nicht vernachlässigen sollten. Welche das sind und wie Sie am besten damit umgehen, erfahren Sie in dieser Rubrik.