

Immobilieneigentum ist eine Form der Altersvorsorge. Wer im Ruhestand in den eigenen vier Wänden wohnen kann, spart die Miete - und zwar jeden Monat. Das wirkt wie eine zusätzliche Rente. Private Altersvorsorge ist angesichts des demografischen Wandels dringend notwendig, denn die gesetzliche Rente kann künftig immer weniger den gewohnten Lebensstandard im Alter sicherstellen. Aus diesem Grund fördert der Staat private Altersvorsorge seit 2002 mit Zulagen und Steuervorteilen.
Hierfür hat sich der Name Riester-Förderung (nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester) eingebürgert. Mit dem Eigenheimrentengesetz wurden 2008 erweiterte Möglichkeiten geschaffen, die Riester-Förderung auch für selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen - das sogenannte Wohn-Riestern. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Normalerweise erfolgt die staatlich geförderte Altersvorsorge über zertifizierte Riester-Produkte. Dabei handelt es sich um langfristig ausgerichtete private Rentenversicherungen, Bank- oder Fondsparpläne, die regelmäßig bespart werden, um Kapital für die Altersversorgung zu bilden. Die Förderung besteht aus Zulagen oder aus einem steuerlichen Sonderausgabenabzug für erbrachte Sparleistungen. Anspruch auf Förderung besteht nur, wenn das angesparte Kapital nicht vorzeitig förderschädlich verwendet wird. Ist das der Fall, müssen erhaltene Vorteile zurückgezahlt werden.
Die Förderung mittels Wohn-Riester eröffnet zwei zusätzliche Möglichkeiten:
Die Förderung über Wohn-Riester kann jeder in Anspruch nehmen, der auch sonst zu den Begünstigten der Riester-Förderung gehört. In erster Linie sind das rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, daneben auch Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Ehepartner haben einen mittelbaren Förderanspruch. Von der Förderung ausgeschlossen sind die meisten Freiberufler und Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht.
Bei Wohn-Riester sind zusätzlich folgende Bedingungen zu erfüllen:
Förderung und Versteuerung - das sind zwei komplexe Themen beim Riestern. Das gilt auch beim Wohn-Riestern.
Die Förderung besteht aus Zulagen und aus steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Diese werden aber nicht einfach addiert, sondern einander gegenübergestellt und es kommt die Förderung mit dem größeren Vorteil für den Steuerpflichtigen zum Tragen. Man nennt das Günstigerprüfung. Meist profitieren Besserverdiener eher vom Steuerabzug, Geringverdiener dagegen eher von der Zulagenförderung.
Die jährliche Zulage beträgt:
Für Sparleistungen bei Bausparverträgen und Tilgungsleistungen bei Darlehen dürfen jährlich bis zu 2.100 Euro bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zulagen werden dabei allerdings wieder abgezogen und ansatzfähig sind nur die Tilgungsanteile bei Darlehensraten, nicht die Zinsen.
Wie auch sonst bei Riester-Verträgen findet beim Wohn-Riestern das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung Anwendung. Das heißt: zusätzliches Einkommen, das dank des Riesterns ermöglicht wird, unterliegt im Alter der Steuerpflicht. Bei privaten Rentenversicherungen lässt sich das zu versteuernde Einkommen vergleichsweise einfach aus den später geleisteten Rentenzahlungen ermitteln. Beim Wohn-Riestern ist das schwieriger, weil die finanziellen Vorteile der staatlich geförderten Immobilienfinanzierung im Alter nicht ohne weiteres sichtbar sind, schon gar nicht als monatliche Rente.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat sich der Gesetzgeber das Konstrukt des Wohnförderkontos einfallen lassen. Dabei werden - vereinfacht gesprochen - die Finanzierungsbeiträge und Förderung in einem fiktiven Sparvertrag verbucht und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Das so gebildete fiktive Kapital wird dann beim Rentenstart auf die bis 85 Lebensjahre verbleibende Zeit verteilt und ist entsprechend zu versteuern. Alternativ kann die Einmalversteuerung von 70 Prozent des gesamten Kapitals bei Rentenbeginn gewählt werden.
Es gibt theoretisch drei Möglichkeiten der Finanzierung mit Wohn-Riester über Darlehen:
Folgende Bedingugen müssen für die Förderung erfüllt sein:
Bildung von Immobilieneigentum als Altersvorsorge
Reduzierung der Zinslast und schnellere Entschuldung möglich
Tilgungen für Riester-Darlehen können steuerlich geltend gemacht werden bzw. sind förderfähig
Vorzeitige förderunschädliche Verfügung über Riester-Sparverträge
Viele bürokratische Regelungen und Vorgaben: werden dadurch abgemildert, dass die Finanzierer viel Verwaltungsarbeit übernehmen
Nachgelagerte Besteuerung: bewirkt mehr eine Steuerverschiebung als eine Steuerentlastung
Bindung an die selbst genutzte Immobilie: bei förderschädlichem Verkauf oder Vermietung der Immobilie muss die Förderung zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen
Trotz einiger vermeintlicher Nachteile rechnet sich das Wohn-Riestern unter dem Strich in vielen Fällen. Lassen Sie sich am besten von einem Experten beraten, um abzuwägen ob Wohn-Riester für Sie eine sinnvolle Förderung ist.