Hausbau mit einem Architekten

Mit dem HOAI-Rechner das Architektenhonorar berechnen

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Wenn Sie mit einem Anbieter ein Haus bauen oder sich für einen Bauträger entscheiden, brauchen Sie sich nicht selbstständig um eine Architektin zu kümmern. Doch in dem Moment, in dem Sie selbst bauen und Ihr Traumhaus entwerfen lassen wollen, wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, zu einem wichtigen Handwerkszeug. In diesem Beitrag wollen wir Sie darüber informieren, wie Sie das Architektenhonorar berechnen und was Sie in Bezug auf HOAI-Rechner beherzigen sollten.

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Was ist der HOAI-Rechner?

Der HOAI-Rechner hilft Ihnen dabei, die Kosten für eine Architektin zu berechnen. Grundsätzlich beruht das Honorar des Architekten auf der Bausumme. Gleichzeitig dient Architektinnen und Bauingenieurinnen die Honorarordnung (HOAI) als Leitlinie. Die HOAI stellt hierbei keine obligatorische Vorgabe für Architektenhonorare dar, sondern kann als unverbindliche Empfehlung für angemessene Architekten-Kosten angesehen werden. Das heißt, dass Sie auf Basis der Bausumme bereits vor der Beauftragung einer Architektin mit dem HOAI Rechner online berechnen können, welche Summe für die von Ihnen gewünschten Leistungen anfällt. Letzten Endes ist aber das genaue Honorar frei verhandelbar.

Grundlegende Einstellungen

Damit Sie das Architektenhonorar mit dem HOAI Rechner online ermitteln können, müssen bestimmte Grundeinstellungen erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die für Ihren Vertrag gültige Honorarordnung ansetzen und im Anschluss das von Ihnen favorisierte Leistungsbild auswählen. Wenn Sie ohne diese Parameter rechnen, ist keine korrekte Kostenermittlung möglich.

Unterschiedliche Leistungsphasen in der HOAI

Die Leistungsphasen unterteilen sich in 9 Bereiche. Sie können einen Architekten mit diesen insgesamt beauftragen, oder sich für Einzelleistungen anhand der jeweiligen Phase entscheiden, die dann anteilig berechnet werden. Hier geben wir Ihnen einen Kurzüberblick zu den 9 möglichen Leistungsphasen und ihrem prozentualen Anteil, den Sie kostentechnisch einrechnen sollten.

LeistungsphaseArtAnteil an Gesamthonorar
Leistungsphase 1Grundlagenermittlung2 %
Leistungsphase 2Vorplanung7 %
Leistungsphase 3Entwurfsplanung15 %
Leistungsphase 4Genehmigungsplanung3 %
Leistungsphase 5Ausführungsplanung25 %
Leistungsphase 6Vorbereitung der Vergabe10 %
Leistungsphase 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %
Leistungsphase 8Bauüberwachung und Dokumentation32 %
Leistungsphase 9Objektbetreuung2 %

Wie bereits angesprochen, können Sie sich die von Ihnen gewünschten Leistungen herausfiltern oder das Gesamtangebot als Rundum-Sorglos-Paket in Anspruch nehmen. Nachdem Sie die Leistungsphasen für sich definiert haben, sollten Sie sich mit den Honorarzonen und dem Honorarsatz beschäftigen.

Honorarsatz und Honorarzonen

Denn Orientierungswerte für die Berechnung des Architektenhonorars stellt die sogenannte Honorartafel der HOAI für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen bereit. Diese ist in der heutigen Fassung seit 2021 gültig.

Welche Honorarzone für Sie essentiell ist und welchen Honorarsatz Sie dementsprechend zahlen, hängt von der Art des Gebäudes ab. So werden zum Beispiel Schuppen und Garagen in die Honorarzone 1 eingestuft, während Ihr Wohnhaus je nach Größe und Komplexität in die Honorarzone 3 bis 4 eingeordnet wird. Insgesamt gibt es 5 Honorarzonen, von denen die Zone 1 die günstigste und die Zone 5 die teuerste Einstufung ist.

Die folgende Übersicht über die Honorarzone 3, zu der der Bau der meisten Einfamilienhäuser gehört, zeigt empfohlene Basis- und Oberwerte für ein Architektenhonorar gemäß HOAI.

Bausumme nettoBasishonorarOberer Honorarsatz
100.000 €15.005 €18.713 €
150.000 €21.555 €26.883 €
200.000 €27.863 €34.751 €
300.000 €39.981 €49.864 €
500.000 €62.900 €78.449 €
750.000 €89.927 €112.156 €

Bemessungskriterien der HOAI

Um das Honorar korrekt einzuschätzen, müssen Sie die Bemessungskriterien anhand Ihrer Ansprüche und Anforderungen eingeben. Alle Architekten arbeiten auf derselben Honorarbasis, sodass sich der Wettbewerb untereinander lediglich in der Qualität ergibt. Folgende Faktoren sollten Sie eingeben, damit Sie das für Ihren Auftrag passende Honorar erhalten.

Umfang erbrachte Leistungen

Jede Architektin kann nur für die Leistungen ein Honorar verlangen, die Sie tatsächlich angefordert und schriftlich beauftragt haben. Das heißt im Konkreten, dass Sie nur für erbrachte Leistungen und nicht darüber hinaus zahlen.

Anrechenbare Kosten des Objekts

Die Objektkosten können lediglich netto angerechnet werden. Das heißt für Sie als Baufamilie, dass Ihnen der Architekt seinen prozentualen Anteil nicht unter Einbezug der Grundstücks- und Nebenkosten anrechnen darf.

Honorarzone

Da die Kosten zwischen den einzelnen Honorarzonen variieren, ist die richtige Einstufung für den korrekten Honorarbetrag essenziell. Nur Universitätskliniken und Fernsehstudios sowie andere komplexe Bauwerke werden in die Honorarzone 5 eingeordnet. Für Ihr Wohnhaus gilt je nach Komplexität eine Einordnung in die Kategorie 3 oder 4.

Vereinbarter Honorarsatz

Sie können zwischen dem geringsten und dem höchsten Honorarsatz wählen. Sofern keine individuelle Vereinbarung über das tatsächliche Architektenhonorar besteht, wird der Basishonorarsatz fällig.

Den Leistungen zugeordnete Honorartafel

Für alle Gebäude gilt die Honorartafel aus § 35, während für Freianlagen die Angaben aus der Honorartafel im § 40 HOAI gilt.

Leistungen im Bestand: Zuschlag

Wenn Sie einen Architekten mit der Sanierungsplanung eines Bestandsgebäudes beauftragen, kann dieser einen Schwierigkeitszuschlag einfordern. Ist nichts vereinbart, dürfen die Kosten für eine erhöhte Schwierigkeit mit einem maximalen Zuschlag von 20 bis 80 % anberaumt werden.

HOAI-Rechner: Weiterführende Informationen

HOAI Berechnungsbeispiel

Als HOAI-Rechner-Beispiel nehmen wir an, Sie wollen ein Haus bauen, das über eine Wohnfläche von 150 qm verfügt. Die Bausumme ohne Baunebenkosten und ohne Grundstückskosten beträgt in der von Ihnen gewünschten Ausführungsqualität und Energieeffizienz 405.000 Euro. Um das Architektenhonorar zu berechnen, sehen Sie sich die Honorartabelle an und prüfen, welche Leistungsphasen Sie beauftragen möchten. Um das Ergebnis zu erhalten, berechnen Sie den jeweiligen Prozentsatz für die gewünschte Leistungsphase. Am Ende addieren Sie die Ergebnisse und wissen, wie viel Sie für Ihren Architekten laut HOAI-Rechner zahlen.

Wie berechnet sich das Architektenhonorar nach HOAI? Beispiel

In Honorarzone 3 wird in der HOAI für eine Nettobausumme von bis zu 500.000 Euro eine Honorarspanne zwischen 62.900 und 78.449 Euro vorgeschlagen, sofern alle 9 Leistungsphasen übernommen werden.

Planen Sie hingegen, beispielsweise nur die Leistungsphasen 1 bis 4 durch eine Architektin durchführen zu lassen und übrige Aufgaben einem Bauunternehmen zu übergeben, verringert sich das Architektenhonorar entsprechend. Gehen Sie von einem mittleren Gesamthonorarsatz von rund 71.000 Euro aus, so können Sie gemäß HOAI-Leistungsübersicht das Architektenhonorar wie folgt berechnen:

  1. Grundlagenermittlung: 2 % = 1.420 Euro
  2. Vorplanung: 7 % = 4.970 Euro
  3. Entwurfsplanung: 15 % = 10.650 Euro
  4. Genehmigungsplanung: 3 % = 2.130 Euro

Insgesamt würden sich für das Architektenhonorar 27 % der Gesamtkosten, also 19.170 Euro, ergeben.

Obendrauf kommt in jedem Fall dann noch die Mehrwertsteuer.

Häufige Fragen zum Thema HOAI-Rechner

Artikel veröffentlicht am 16. September 2021, zuletzt überarbeitet am 28. Oktober 2024

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