Das Baukindergeld kann bei der KfW Bankbis zum 31.12.2023 auch rückwirkend beantragt werden. Vorausgesetzt die nachfolgenden Kriterien werden erfüllt.

Voraussetzungen

  • Die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag wurdefrühestens am 1. Januar 2018 bis spätestens 31. März 2021 (alte Frist: 31. Dezember 2020) erteilt und die Immobilie wird selber für private Zwecke genutzt
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen überschreitet den Wert von 75.000 Euro plus des Freibetrags von 15.000 Euro pro Kind nicht
  • Mindestens eines der Kinder unter 18 Jahren lebt tatsächlich mit im Haushalt
  • Der Antragsteller muss (Mit-)Eigentümer der Immobilie sein und über mindestens 50 Prozent des Eigentums verfügen
Weitere wichtige Voraussetzungen und hilfreiche Antworten zum Baukindergeld

Wie stellt man online den Antrag?

Der Antrag kann direkt auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) beantragt werden. Den Online-Antrag finden Sie hier: www.kfw.de/baukindergeld

Die Antragsstellung läuft ganz einfach und unkompliziert über ein Online-Formular ab, indem nur wenige Informationen hinterlegt werden müssen. Beachten Sie hierbei, dass das Baukindergeld erst nach Einzug, also nicht im Vorhinein beantragt werden kann.

Wichtig

Spätestens drei Monate nach Einzug in das neue Haus oder die Bestandsimmobilie muss der Antrag zum Baukindergeld vom Eigentümer eingereicht werden.

Schritt für Schritt das Baukindergeld beantragen:

  1. Im ersten Schritt fragt der Antrag nach den persönlichen Daten, wie Name und Geburtsdatum.
  2. Im nächsten Schritt wird erfragt, ob es sich um den Erwerb eines Einfamilienhauses oder eines Neubaus handelt. Danach werden die Angaben zum Haushaltseinkommen und die Zahl der Kinder angegeben.
  3. Im letzten Schritt überprüfen Sie Ihre Angaben und senden den Antrag ab.

KfW 424

Die KfW Bank ist eine staatliche Förderbank und bietet auch andere Förderungen für Wohneigentum an. Deshalb sollte gleich zu Beginn des Antrags auf der Internetseite das Baukindergeld als Art der Förderung ausgewählt werden.

Antrag abgeschickt - was nun?

Nach dem Absenden des Antrags müssen Sie zunächst Ihre Identität per PostIdent nachweisen. Erst dann wird die KfW Ihre Daten prüfen und sich anschließend per E-Mail bei Ihnen melden.

Die entsprechenden Nachweise können im nächsten Schritt im Portal der KfW hochgeladen werden, erst dann ist der Antrag vollständig. Nach der Rückmeldung haben Sie drei Monate Zeit die entsprechenden Nachweise zu erbringen.


Nachweise für Ihren Antrag

Folgende Dokumente müssen bei der KfW eingereicht werden:

Nach dem Einreichen aller Dokumente ist Geduld gefragt. Die KfW weist darauf hin, dass es zu langen Bearbeitungszeiten kommen kann. Im Regelfall erhält der Antragsteller eine Auszahlungsbestätigung über die er den Auszahlungstermin erfährt.

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