Kleinwindkraftanlagen - ein lohnendes Investment?
Die Windkraft spielt bei der Energiewende eine zentrale Rolle. Etwa die Hälfte des heute erzeugten "sauberen" Stroms stammt aus Windkraftanlagen, die andere Hälfte verteilt sich auf Photovoltaik, Wasserkraft und biogene Brennstoffe. Große Windräder mit ihren markanten Rotoren prägen inzwischen viele Landschaften der Bundesrepublik, nicht nur in der norddeutschen Tiefebene. Vielerorts sind ganze Windparks entstanden. Nicht immer wird das als ästhetische Bereicherung empfunden.
In dieser Hinsicht unproblematischer sind Kleinwindkraftanlagen. Es handelt sich sozusagen um die Windkraftanlage für den Hausgebrauch - bis dato eher eine Nische in der Nutzung erneuerbarer Energien. Was das konkret bedeutet und ob sich eine solche Anlage lohnt - mehr dazu erfahren Sie hier.
Kleinwindkraftanlagen - horizontal oder vertikal
Kleinwindkraftanlagen sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie. Eine amtliche Definition, wann eine solche Anlage als "klein" zu bezeichnen ist, existiert nicht. International erfolgt eine Abgrenzung zu "großen" Windkraftanlagen, wenn die Leistungsgrenze 100 Kw nicht überschreitet. Bei der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind 50 Kw eine weitere wichtige Grenzmarke. Bis zu dieser Leistungsgrenze wird eine über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung gezahlt.
Windkraftanlagen für private Einfamilienhäuser haben selten Leistungen über 5 Kw, Kleinanlagen bei Landwirten und Gewerbetrieben leisten oft mehr - typische Leistungsgrößen reichen hier bis 30 Kw. Im Hinblick auf Baugenehmigungen spielt die Höhe der Windkraftanlage eine wichtige Rolle. Bei Anlagen unter 50 Meter Höhe gilt das Bauordnungsrecht der Länder, darüber hinaus ist das wesentlich restriktivere Bundesrecht (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu beachten. Klein wären demnach Windkraftanlagen bis 50 Meter Höhe.
Es gibt bei Kleinwindkraftanlagen auch eine große Bandbreite an technischen Ausgestaltungsformen. Es muss keineswegs der klassische dreiblättrige Rotor sein. Grundsätzlich unterscheidet man horizontale und vertikale Windkraftanlagen.
Vertikale Windkraftanlagen
Eine vertikale Windkraftanlage zeichnet sich durch eine Rotorachse in vertikaler Lage - auch Standachse genannt - aus. Bei vertikalen Anlagen kommen diverse Rotor-Formen zum Einsatz: Savonius-Rotoren, Darrieus-Rotoren, H-Rotoren oder Mischformen, die stets um die Standachse herum rotieren.
Horizontale Windkraftanlagen
Bei der horizontalen Winkraftanlage befindet sich der Rotor an einer Achse in horizontaler Lage. Im Unterschied zu vertikalen Anlagen mit ihrer großen Formenvielfalt hat sich bei horizontalen Anlagen der typische propellerartige Rotor mit drei Blättern durchgesetzt, weil er bezüglich der Effizienz die besten Eigenschaften besitzt.
Bei Windkraftanlagen für Einfamilienhäuser sind beide Konstruktions-Prinzipien möglich. Vertikale Windkraftanlagen für Einfamilienhäuser ermöglichen optisch ansprechende Lösungen und können echte Hingucker sein, im Hinblick auf den Stromnutzen haben horizontale Anlagen allerdings oft die Nase vorn.
Welche Voraussetzungen müssen Kleinwindkraftanlagen erfüllen?
Bei den zu erfüllenden Voraussetzungen geht es um zwei Themen: den richtigen Standort und die Frage der Genehmigung.
Standort der Windanlage
Es versteht sich von selbst, dass immer ein Standort gewählt werden sollte, bei dem günstige Windbedingungen herrschen. Tendenziell verläuft die Windrichtung in Deutschland von West nach Ost und im Norden weht der Wind stärker als im Süden, es kommt aber auch auf den Landschaftstyp und das unmittelbare Umfeld an.
Standorte im Windschatten anderer Gebäude sollten stets vermieden werden.
Freistehende Anlagen sind besser als Anlagen auf dem Dach - die Vorstellung, dass auf dem Dach der Wind besser und intensiver weht, ist eine Illusion. Manchmal wird sich eine Dachmontage - mangels Fläche - nicht vermeiden lassen. Dafür eignet sich aber tatsächlich nur eine wirkliche "Mini-Windkraftanlage" und das Dach muss die entsprechende Statik und Stabilität besitzen.
Die Windkraft sollte nie unterschätzt werden. Ob auf dem Dach oder freistehend - es sind auch noch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen: zum Beispiel Schattenwurf auf dem eigenen Grundstück oder beim Nachbarn und die mögliche Lärmbelästigung. Auch Abstände zum eigenen Haus oder zu Nachbargebäuden sind nicht frei wählbar.
Genehmigungen für Kleinwindkraftanlagen
Eine relativ unübersichtliche Materie ist das Genehmigungsrecht. Kleinwindkraftanlagen gestalten sich in dieser Sicht komplizierter als Solaranlagen. Bei den üblichen Windkraftanlagen für den Hausgebrauch gilt das Bauordnungsrecht der Länder. Hier hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln.
- In vielen Ländern ist für Turbinen bis zehn Meter Höhe keine Baugenehmigung erforderlich, manchmal wird auch nach dem Standort (Gewerbegebiet oder reines Wohngebiet) differenziert.
- Ab 10 Metern Höhe sind Anlagen immer genehmigungspflichtig.
- Ab 30 Metern Höhe gelten in einigen Ländern zusätzliche Anforderungen für "Sonderbauten".
- Ab 50 Metern Höhe ist Bundesrecht (s.o.) anzuwenden.
Neben dem Baurecht können sich weitere Anforderungen durch Natur- und Landschaftsschutzgesetze oder durch das Denkmalschutzrecht ergeben.
Mit welchem Investitionsbedarf bzw welchen Kosten ist zu rechnen?
Bei den Investitionskosten besteht eine erhebliche Bandbreite, was u.a. daran liegt, dass Abmessungen und technische Lösungen bei den Anlagen sehr unterschiedlich ausfallen können. Dabei sind auch Nebenkosten wie Kosten für ein Fundament, für Leitungen und Leitungselektronik, Planung und Genehmigung zu berücksichtigen. Dies vorausgeschickt bewegen sich die Anschaffungskosten üblicherweise in einer Größenordnung von 3.000 und 9.000 Euro pro Kw Leistung. Als Durchschnittswert sind 5.000 Euro pro Kw Leistung bei typischen Windkraftanlagen für Einfamilienhäuser nicht unrealistisch.
Es kommt aber immer auf das konkrete Vorhaben und seine Umsetzung an. Eine Anlage mit 3 Kw Leistung würde demnach schätzungsweise rund 15.000 Euro kosten (ohne MwSt.) - eine nicht unerhebliche Investition.
Generell ist bei Kleinwindkraftanlagen mit höheren Investitionskosten zu rechnen als bei Solaranlagen zur Stromerzeugung mit vergleichbarer Leistung. Bei PV-Anlagen macht sich die Massenproduktion und der hohe Standardisierungsgrad positiv bei den Preisen bemerkbar. Damit können sowohl horizontale als auch vertikale Windkraftanlagen für Einfamilienhäuser nicht aufwarten.
Öffentliche Förderung von Kleinwindkraftanlagen
Bei Kleinwindkraftanlagen gilt ein ähnliches Förderprinzip wie bei Strom aus Solaranlagen. Private Stromerzeuger erhalten für die Einspeisung von selbst produziertem Windstrom ins öffentliche Netz eine über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung nach dem EEG. Die Vergütungssätze bewegten sich allerdings immer deutlich unter denen von Solarstrom und sind im Zeitablauf weiter gesunken. Die Vergütungshöhe wird nach einem komplizierten Verfahren festgelegt. Bei Strom aus Kleinwind bis 50 Kw gilt 2019 ein Vergütungssatz von noch knapp über 8 Cent/kWh, ab 2020 wird er unter 8 Cent absinken.
Förderprogramme der KfW
Spezifische Förderprogramme zur Finanzierung von Kleinwindkraftanlagen auf Bundesebene existieren nicht. Das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angebotene Programm "Erneuerbare Energien - Standard" kann aber zur Finanzierung eingesetzt werden. Es handelt sich um eine breit angelegte Maßnahme, um verschiedene Formen der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Das KfW-Programm bietet zinsgünstige Darlehen, mit denen bei Bedarf eine Komplettfinanzierung einer Mini-Windkraftanlage möglich ist. Die Laufzeit bewegt sich zwischen 5 und 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Eine Voraussetzung für die Nutzung des Förderprogramms ist, dass mindestens 10 Prozent des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Kredite werden nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über "normale" Banken vor Ort.
Förderungen für Landwirte
Für Landwirte existiert auf Bundesebene noch das Programm "Energie vom Lande" der Landwirtschatlichen Rentenbank, das ebenfalls zinsgünstige Darlehen vorsieht und auch für Windkraftanlagen einsetzbar ist.
Ansonsten ist die Förderung in puncto Kleinwindkraftanlage eher überschaubar. Auf jeden Fall sollte man sich im Vorfeld einer Investition erkundigen, ob es nicht Förderung auf lokaler Ebene gibt. Einige Kommunen oder Stadtwerke haben eigene Fördermaßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien aufgelegt - zum Teil sogar mit Zuschüssen, also praktisch mit "geschenktem" Geld.
Kosten von Kleinwindkraftanlagen im laufenden Betrieb
Die Betriebskosten der Anlagen setzen sich in erster Linie aus Kosten für Instandhaltung und Wartung zusammen. Bei qualitativ guten Anlagen sollten sich Reparaturkosten in engem Rahmen halten. Es sind aber Finanzierungskosten zu berücksichtigen - Zinskosten bei Fremdfinanzierung und entgangene Kapitalerträge bei Eigenfinanzierung.
Auch Versicherungskosten können anfallen - zum Beispiel für eine Elektronik-Versicherung oder für eine Betreiber-Haftpflichtversicherung. In der normalen Gebäudeversicherung oder in der privaten Haftpflichtversicherung ist die Windkraftanlage nicht generell abgedeckt.
Überschlägig wird mit laufenden Betriebskosten von 2 bis 3 Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr gerechnet. Bei einer unterstellten Investition von 15.000 Euro für eine 3 Kw-Anlage wären das 300 bis 450 Euro im Jahr bzw. 25 bis 37,50 Euro im Monat.
Wann rechnen sich Kleinwindkraftanlagen?
Einspeisung
Kleinwindkraftanlagen haben eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von etwa 10 bis 20 Jahren. Die Anlage rechnet sich, sobald die Einnahmen bzw. die Ersparnisse durch Stromerzeugung abzüglich der laufenden Betriebskosten die Investitionskosten mindestens abdecken. Man sagt dann, dass sich die Investition - mit dem Erreichen der Gewinnschwelle (Break-Even-Point) - amortisiert. Eine Amortisation innerhalb der üblichen Nutzungsdauer ist notwendig, um dieses Ziel sicher zu erreichen.
Bei Wirtschaftlichkeitsrechnungen wird häufig so vorgegangen, dass die Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten über die Nutzungsdauer auf die voraussichtlich erzeugte Strommenge verteilt werden. Man erhält dann die Stromgestehungskosten (= Erzeugungskosten) je kWh. Wenn die Einnahmen bzw. die Ersparnisse je Kwh darüber liegen, macht die Anlage Gewinn (und rechnet sich somit) - umgekehrt produziert sie Verluste.
Günstige Stromgestehungskosten um die 20 Cent pro kWh sind ein erreichbare Größenordnung bei Kleinwindkraftanlagen, sofern ein guter Standort gewählt wird und die Anlage (mindestens) 20 Jahre in Betrieb ist. Bei ungünstigeren Bedingungen können die Kosten auch deutlich höher liegen, bei optimalem Wind sogar noch unter den genannten 20 Cent. Aus dieser Orientierungsgröße wird schon unmittelbar deutlich, dass bei Einspeisung des Windstroms ins Netz das Gewinnziel nicht erreicht werden kann. Bei Einspeisevergütungen um die 8 Cent pro kWh bedeutet eine Kleinwindkraftanlage selbst unter besten Bedingungen ein Verlustgeschäft. Die Einspeisung lohnt sich also nicht.
Eigenverbrauch
Anders sieht es aus, wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht werden kann. Bei angenommenen Stromkosten von gut 29 Euro pro kWh - für private Haushalte nicht unrealistisch - würde sich die Kleinwindkraftanlage mit Gestehungskosten von 20 Cent pro kWh gut rechnen.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die getroffenen Annahmen bei der Berechnung der Gestehungskosten auch tatsächlich eintreffen müssen. Es kommt also auf eine möglichst sorgfältige und realistische Kalkulation an. Ansonsten gilt: je besser der Wind weht, umso rentierlicher wird die Anlage sein.
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