BAFA Förderung: Was wird gefördert, wie wird gefördert und wie stelle ich einen Antrag?
Bauvorhaben sind ausnahmslos mit einem hohen Investitionsaufwand verbunden, egal, ob es um Neubau, Sanierung oder Modernisierung geht. Staatliche Fördermittel, insbesondere in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, helfen Baufamilien bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Projekte. Entsprechende finanzielle Unterstützung leistet unter anderem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Es bietet Hauseigentümerinnen eine vielfältige Förderung rund um umweltfreundliches und energieeffizientes Heizen und Wohnen. Mehr zur BAFA-Förderung erfahren Sie hier.
Was ist das BAFA?
Das BAFA wurde bereits 1946 als gemeinsame Wirtschaftsverwaltung der amerikanischen und britischen Besatzungszone gegründet. Heute bildet es eine dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nachgeordnete Bundesbehörde und nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Neben Außenwirtschaft und Exportkontrolle sowie der Wirtschaftsprüfer-Aufsicht gehört auch die Durchführung diverser Förderprogramme dazu.
Wirtschafts- und Mittelstandsförderung bildet einen weiteren Schwerpunkt, ein anderer Förderschwerpunkt zielt auf Privatpersonen. Die BAFA Förderung basiert vor allem auf Zuschüssen, während Förderfinanzierungen (Förderdarlehen) primär über Förderbanken (KfW u.a.) erfolgen.
Foto: BAFA
Förderung der energetischen Sanierung durch das BAFA
Bei der Förderung des BAFA für Privatpersonen steht die energetische Sanierung von Wohngebäuden für umweltfreundliches und energieeffizientes Heizen sowie nachhaltige Wärmeerzeugung und -nutzung im Fokus.
Insgesamt konzentriert sich die energetische Förderung auf sechs Bereiche:
- Energieeffizienz-steigernde Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Errichtung, Umbau & Erweiterung von Wärmenetzen für Wohngebäude
- Anlagentechnik außer Heizung, z.B. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Wärmetauscher, Klimaanlage
- Heizungsoptimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei fossilen Energieträgern maximal zwanzig Jahre alt sind
- Kraft-Wärme-Kopplung: das BAFA unterstützt Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung, unter anderem Mini-KWK-Anlagen wie ein Blockheizkraftwerk
- Fachplanung & Energieberatung für Wohngebäude: Haus- und Wohnungseigentümer erhalten für Beratung durch Energiefachkräfte BAFA Zuschüsse.
Die BAFA-Förderung für Privatpersonen ist vor allem für die Modernisierung im Wohnungsbestand über die oben genannten Maßnahmen gedacht. Geht es um andere Sanierungsmaßnahmen wie den kompletten Austausch einer Heizung, dann greift die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW abgewickelt wird.
1. BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Das BAFA fördert verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Außenhülle von Bestandsimmobilien, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige mindestens fünf Jahre zuvor eingereicht wurde. Darunter fallen:
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Fußböden, sowie Renovierung von Vorhangfassaden
- Fenster & Außentüren
- Wärme- und Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung
Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht, Sie müssen mindestens 300 Euro investieren und können mit bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit, 60.000 Euro bei individuellem Sanierungsfahrplan, dann plus 5 % Bonus).
2. BAFA-Förderung für Gebäude-Wärmenetze
Hierunter fällt die von einer Energieeffizienz-Fachkraft geplante Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines privaten Gebäudenetzes zur Wärmeversorgung von 2 bis 16 Wohngebäuden mit bis zu 100 Wohneinheiten wie beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern. Eingeschlossen ist die Wärmeverteilung auch außerhalb der Grundstücke angeschlossener Gebäude, Wärmespeicher, dazugehörige Technik und Wärmeübergabestationen.
Sie erhalten mindestens 30 % der Ausgaben erstattet, deren Obergrenze bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit beträgt.
3. BAFA-Förderung für Anlagentechnik außer Heizung
Das BAFA bezuschusst den Einbau von Anlagentechnik in Bestandsobjekten, welche die Energieeffizienz des Hauses verbessern, wie etwa eine Lüftungsanlage mit Wärmetauscher inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung. Ebenfalls hierunter fallen Smart-Home-Anwendungen zur Optimierung des Energieverbrauchs.
Als Zuschuss ausgezahlt werden 15 % der förderfähigen Ausgaben von insgesamt 30.000 Euro (60.000 Euro mit iSFP mit 5 % Zusatz-Bonus).
4. BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung
Diese Förderung des BAFA ist auf die Optimierung, also Steigerung der Effizienz, bestehender Heizungsanlagen (mindestens seit zwei Jahren installiert, bei fossilen Brennstoffen nicht älter als 20 Jahre) mithilfe einer Energieeffizienz-Fachkraft ausgerichtet.
Bezuschusst wird als Heizungsoptimierung beispielsweise:
- Hydraulischer Abgleich der Heizung (einschließlich Einstellung der Heizkurve)
- Austausch von Heizungspumpen, Update von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
- Rohrleitungs-Dämmung
- Installation von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
- Neue Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Förderung umfasst 15 % der (Netto-)Investitionskosten, maximal jedoch 30.000 Euro pro Wohneinheit (60.000 Euro mit 5 % Zusatzbonus bei iSFP).
Übrigens: Auch Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wie bei einer Pelletheizung können mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert werden.
5. BAFA-Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Kraft-Wärme-Kopplung ist die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme zur gezielten Nutzung von Energie. KWK-Anlagen in bestehenden Gebäuden werden auf zweierlei Weise gefördert: Zum einen durch Investitionszuschüsse für sogenannte Mini-KWK-Anlagen, zum anderen durch zeitlich befristeten Zuschlag für eingespeisten oder eigenverbrauchten Strom, ausgezahlt durch den Netzbetreiber, im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes.
Was die BAFA-Zuschläge für den erzeugten Strom angeht, so werden zum Beispiel neue Anlagen über einen Zeitraum von 30.000 Vollbenutzungsstunden mit einem Ertrag von bis zu 50 kW Strom wie folgt belohnt:
- 8 Cent pro Kilowattstunde für eingespeisten Strom
- 4 Cent pro Kilowattstunde für selbst genutzten Strom
Betreiben Sie ein Mini-Blockheizkraftwerk mit maximal 2 kW Leistung, ist es möglich, sich die Vergütung als Gesamtsumme auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Angesetzt wird hier ein Pauschalbetrag von 4 Cent pro Kilowattstunde Strom für 60.000 Vollbenutzungsstunden, insgesamt also bis zu 4.800 Euro.
Die einmaligen Investitionszuschüsse erhalten Sie bei einer Leistung bis 20 kWel (bis zu dieser elektrischen Leistung spricht man von einer Mini-KWK-Anlage); beim Austausch einer alten Heizung gegen ein Blockheizkraftwerk ist ebenfalls eine Förderung in einer Bandbreite von 30 % in der Basisförderung bis hin zu 70 % mit Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gemäß der Vorgaben des 2024 novellierten Gebäudeenergiegesetzes (umgangssprachlich Heizungsgesetz) möglich.
6. BAFA-Förderung für Fachplanung & Energieberatung
In diesem Bereich fördert das BAFA einerseits die Fachplanung und Baubegleitung der zuvor aufgeführten Einzelmaßnahmen für Haus- und Wohnungseigentümer mit dem Ziel einer energieeffizienten Sanierung, die in einer technische Projektbeschreibung (TPB) dargestellt wird. Die Beratung muss durch qualifizierte Energie-Effizienz-Experten erfolgen. Über die KfW gefördert wird dagegen die Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus einschließlich der dazugehörigen Beratung.
Der BAFA-Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50 % der Planungs- und Betreuungskosten, maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. höchstens 20.000 Euro für Gebäude mit mehr Wohneinheiten.
Andererseits existiert auch die sogenannte Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude im Rahmen der Energieberatungsprogramme EBW und EBN. Hierbei geht es um eine generelle Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Hauses. Hier können 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (bis zu 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten) erstattet werden. Wohneigentümergemeinschaften erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 250 Euro bei Präsentation der Empfehlungen in einer Wohnungseigentümerversammlung.
Wie stellt man einen Antrag für eine BAFA-Förderung?
Einen BAFA-Antrag können Sie ganz leicht online über das BAFA-Portal einreichen. Das Bundesamt stellt auf seiner Internetseite zu jeder Fördermaßnahme vollständige Antragsunterlagen mit allen notwendigen Formularen zur Verfügung.
Je nach Programm sind auch noch bestimmte Nachweise erforderlich.
Der Antrag für eine BAFA-Förderung muss immer erfolgen, bevor mit einer Umbaumaßnahme bzw. Modernisierung begonnen wurde. Zuvor müssen Sie sich entsprechende Angebote einschließlich technischer Projektbeschreibungen von Fachunternehmen einholen, oft ist auch die Planung durch eine Energieeffizienz-Expertin Voraussetzung. Wenn die Antragstellung erst während des Umbaus erfolgt, ist keine Förderung mehr möglich. Nach Erhalt eines positiven Bescheids über die BAFA-Förderung können Sie mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beginnen (Reservierung der Fördermittel beschränkt auf 36 Monate) und im Anschluss einen Verwendungsnachweis abgeben. Nach dessen Prüfung erhalten Sie Ihren BAFA-Zuschuss.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet, wie gesagt, ebenfalls attraktive Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Dabei handelt es sich überwiegend um zinsgünstige Darlehen, zum Teil werden aber auch Zuschüsse in Form von Tilgungs- oder (für neue Heizungen laut BEG) Investitionszuschüssen gewährt. Dadurch verbilligt sich eine Finanzierung zusätzlich.
Idealerweise kombinieren Sie also Förderungen über BAFA-Zuschüsse und KfW-Finanzierung. Beachten Sie hierbei, dass allerdings keine doppelte Förderung für die gleiche förderfähige Maßnahme möglich ist (Ausnahme: Förderung mit dem KfW-Ergänzungskredit Nr. 358, 359 für bereits durch das BAFA bezuschusste Einzelmaßnahmen). Dementsprechend können Sie für Ihr Eigenheim mehrere Förderantrage zu unterschiedlichen Sanierungsvorhaben stellen, sofern insgesamt die Förderobergrenzen eingehalten werden.
Neben der KfW gibt es zum Teil auch noch Förderprogramme auf Länderebene, für die eigene Regeln und Kombinationsoptionen gelten, wie etwa das Hessengeld oder Bayern-Darlehen.
Tipp: Anstelle der genannten Fördermöglichkeiten lassen sich energetische Sanierungen und Beratungskosten bis einschließlich Ende des Jahres 2029 steuerlich über drei Jahre mit insgesamt bis zu 40.000 Euro geltend machen.
Eine Übersicht über alle KfW-Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen finden Sie auf unserer Seite zu Energiesparhäusern im Abschnitt Förderungen.
Artikel erstellt am 28. Januar 2019, zuletzt überarbeitet am 1. Oktober 2024