
Blitzableiter: Kosten und Installation

Beim Hausbau stehen viele Bauleute vor der Frage, ob ein Blitzschutz zwingend notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Fakt ist, dass jährlich zahlreiche Blitz- und Überspannungsschäden bei Versicherungen gemeldet werden. Die Aufgabe eines Blitzableiters besteht darin, Ihr Haus und damit Ihre Familie vor einem Blitzeinschlag und dem damit verbundenen Brandrisiko zu schützen.
Für Privateigentümer besteht die Verpflichtung nur, wenn Ihr Dach aus Holz besteht oder mit Stroh oder Reet eingedeckt ist. Ebenso kann ein Blitzschutz am Haus Pflicht sein, wenn sich Ihre Immobilie in einer für Unwetter exponierten Lage befindet. Bei einem klassischen Einfamilienhaus mit Ziegeleindeckung besteht keine Verpflichtung, doch empfiehlt es sich, Ihrer Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden nachzukommen.
Zuständig ist die Brandschutzbehörde. Alle Regeln zur Blitzschutzpflicht können in der Richtlinie der VKF eingesehen und nachgelesen werden. Ob Sie einen Blitzschutz am Haus installieren müssen oder ob es Ihnen freisteht, erfahren Sie am besten beim zuständigen Bauamt. Sieht die Verordnung die Montage eines Blitzableiters vor, muss dieser fachkundig installiert und am höchsten Punkt Ihrer Immobilie angebracht werden.
Bei Folgeschäden durch Blitzeinschlag sind die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung zuständig. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, ob Ihr Versicherer einen Blitzschutz vorschreibt und ihn zur Kostenübernahmebedingung macht. Durch die Veränderung der klimatischen Verhältnisse haben viele Wohngebäude- und Hausratversicherer die Montage eines Blitzableiters als feste Versicherungsbedingung für die Kostenübernahme bei Blitzschäden gemacht.
Die Kostenübernahme für Blitzschäden bezieht sich auf alle Gebäudeteile und auf die angrenzenden Anlagen. Das heißt, dass die Wohngebäudeversicherung zum Beispiel Schäden am Dach, am Mauerwerk und an Wintergärten oder Garagen und am Haus gelegenen Carports übernimmt. Für alle technischen und auf Überspannung beruhenden Schäden ist die Gebäudeversicherung nicht zuständig.
Schlägt ein Blitz in Ihr Haus ein, können Überspannungsschäden an technischen Geräten und an der Hauselektrik in Folge eintreten. Kommt es zu einem Haus- oder Wohnungsbrand, werden Möbel und Einrichtungsgegenstände beschädigt. Eine Kostenerstattung setzt den Abschluss einer Hausratversicherung voraus, da die Gebäudeversicherung nur für Gebäude- und nicht für Inventarschäden zuständig ist.
Ein Blitzschutz besteht aus einem äußeren und einem inneren Ableiter. Die Aufgabe des äußeren Blitzableiters, der von einem Dachdecker an der höchsten Stelle Ihres Hauses montiert wird, besteht im Gebäudeschutz. Um Überspannungsschäden zu vermeiden, ist ein innerer Blitzschutz für das Haus nötig. Schlägt ein Blitz ein und die elektrische Spannung schwankt, reguliert der Ableiter die Problematik. Hinweis: Es handelt sich bei Blitzableitern um ein Komplettsystem, das zusammen installiert und von einer Fachkraft montiert werden muss.
Der sichtbare Blitzableiter am Haus verfügt über eine Fangeinrichtung, die den Blitzstrom abfängt und die Energie durch den Boden ableitet. Dafür sind spezielle Leitungen installiert, die Schäden durch die enormen Energiemengen und durch die Thermik ausschließen. Die Aufgabe des Blitzableiters besteht nicht darin, einen Blitzeinschlag zu verhindern. Vielmehr bezieht sie sich darauf, die großen Energiemengen in den Boden zu leiten und so vor Bränden und Überspannungsschäden zu schützen.
Was wird ein Blitzableiter kosten? Wenn Sie eine Installation im Neubau vornehmen lassen, rechnen Sie mit durchschnittlich um die 4.000 Euro. Bei einer Nachinstallation im Altbau liegen die Kosten ein wenig darunter, da die Elektrik bereits verlegt wurde und einige vorbereitende Installationen bereits vorhanden sind.
Die Möglichkeit besteht. Allerdings sollten Sie wissen, dass die meisten Versicherungen die Installation eines Blitzableiters ohne Rechnung vom Fachbetrieb nicht anerkennen. Bedenken Sie auch, dass verschiedene Vorschriften im Bezug auf die Blitzschutzklassen eingehalten werden müssen. Wo Sie selbst aktiv werden können ist im Bereich des Überspannungsschutzes, den Sie mit speziellen Blitzschutzsteckdosen ohne Fachmann vornehmen können.
Als Privateigentümer sollten Sie Ihren Blitzableiter am Haus alle vier bis fünf Jahre fachkundig prüfen lassen. Im Rahmen der Wartung werden eventuelle Fehlfunktionen oder Defekte festgestellt und sofort behoben. Ein Verzicht auf die Wartung hat zur Folge, dass Sie im Falle eines Blitzschadens keine Kostenerstattung von der Versicherung erhalten - da Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. Wichtig: Nach einem Blitzeinschlag sollte der Blitzschutz auf seine Funktion und auf mögliche Schäden kontrolliert werden.