Der Bau eines Hauses schützt nicht vor Schäden. Sowohl im Massiv- als auch im Fertighausbau kommen Fehler in der Planung oder Ausführung vor. In manchen Fällen werden zudem mit Mängeln behaftete oder gänzlich ungeeignete Baustoffe zur Errichtung des Gebäudes verwendet. Zwar sind die Anbieter grundsätzlich an einer kundenfreundlichen und zügigen Lösung des Problems interessiert, dafür aber schließen sie Nachbesserungen bei Eigenverschuldung des Hausbesitzers aus. Das kann private Bauherren teuer zu stehen kommen. Wertvolle Hilfe bieten hier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Sie beurteilen den Schaden und liefern so eine belastbare Aussage für die Regulierung. Wird der Experte frühzeitig ins Boot geholt, lässt sich ein Reinfall wirkungsvoll vermeiden.
Die häufigste Ursache für Schäden an neu errichteten Gebäuden sind Fehler im Rohbau. Diese können, wenn sie rechtzeitig erkannt werden, in der Regel ohne größeren Aufwand behoben werden. Problematisch gestaltet sich hingegen die Situation am fertigen Haus: Preisgünstige Reparaturen sind hier nicht mehr möglich; die Beseitigung etwaiger Mängel erfordert erhebliche Korrekturen. Das Gutachten eines Prüfsachverständigen ist ein wichtiger Baustein für die Durchsetzung der bauseitigen Rechte, führt aber nicht in jedem Fall zum gewünschten Erfolg. Fehlen dem Bauunternehmer die finanziellen Mittel, bleibt der Bauherr auf dem Schaden sitzen. Daran ändert auch ein Rechtsstreit wenig. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine kontinuierliche Kontrolle des Bauvorhabens vom Vertragsschluss bis hin zur Abnahme. Den damit verbundenen zusätzlichen Gebühren stehen nach Angaben des Verbraucherschutzbundes durchschnittlich Einsparungen in fünfstelliger Höhe entgegen.
Einer der wichtigsten Rechtsakte beim Bau eines Massiv- oder Fertighauses ist die Unterzeichnung des entsprechenden Kauf- oder Werkvertrages. Doch auch die Schlussabnahme ist von wesentlicher Bedeutung: Sie markiert den Beginn der Gewährleistungsfrist und bewirkt den Übergang sämtlicher Gefahren auf den Bauherrn. Im Angesicht der enormen Konsequenzen sollte stets auf einem offiziellen Termin auf der Baustelle bestanden werden, bei dem auch ein qualifizierter Gutachter anwesend ist. Von einer sogenannten formlosen Bauabnahme sollten Bauherren hingegen Abstand nehmen - sie stellt ein unnötiges finanzielles Risiko dar. Zur optimalen Absicherung des Projektes empfiehlt es sich, gleich vier bis fünf Termine mit dem Schadensprüfer anzusetzen und damit alle wichtigen Bauphasen abzudecken.< /p>
Es gibt viele Helfer, die ihre Dienste als Bausachverständige und Gutachter anbieten. Nicht alle sind seriös: Da diese Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geschützt sind, dürfen sie auch ohne den Nachweis fachlicher Kompetenzen genutzt werden. Anders sieht es mit dem Titel eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen aus. Diesen dürfen ausschließlich Personen führen, die sich einer Prüfung hinsichtlich ihrer besonderen Sachkunde unterzogen und ihre persönliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben. Als qualifizierte Fachleute verfügen solche Prüfer über langjährige Erfahrungen, können entsprechende Referenzen vorweisen und nehmen regelmäßig an Fortbildungslehrgängen teil.
Sie halten sich an ihre jeweilige Berufs- oder Standesordnung und helfen Bauherren dabei, das Massiv- oder Fertighaus ihrer Wahl in einem angemessenen Zeitraum, in mängelfreier Ausführung und zum vereinbarten Preis zu bekommen. Eine individuelle Beratung und Betreuung steht dabei im Vordergrund. Seriöse Schiedsgutachter arbeiten unabhängig, sind neutral und nehmen keine Provisionen von Lieferanten oder Montagefirmen an. Darüber hinaus garantieren sie die vertrauliche Behandlung aller persönlichen Daten. Die Höhe ihres Honorars ist verschieden: Die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen bemessen sich regelmäßig nach dem Aufwand. Abgerechnet wird zumeist in Stunden.